Skip to content
pmg
pmg
Privacy Management Group
pmg
  • Deutsch
  • English
  • Español
  • Deutsch
  • English
  • Español
  • Dubai Vereinigte Arabische Emirate
    Dubai Vereinigte Arabische Emirate
  • Leben in Dubai
    • Leben in Dubai
    • Dubai Lifestyle
    • Dubai Lebenshaltungskosten
    • Wohnen in Dubai
    • Dubai Schule und Bildung
    • Leben als Frau in Dubai
  • Auswandern Dubai
    • Auswandern nach Dubai
    • Dubai Residence Visa
    • Dubai Krankenversicherung
    • Dubai Auswandern mit Kindern
    • Erfahrungen von Auswandern
  • Dubai Steuern Privatperson
    • Dubai Steuern
    • Dubai Einkommenssteuern
    • Dubai 183 Tage Regel
    • Dubai Immobilien & Steuern
    • Dubai Quellensteuer
    • Dubai Krypto Steuern
    • Dubai Erbschaftssteuern
    • Steuerrechner Dubai
  • Steuern in Dubai Unternehmen
    • Dubai Körperschaftsteuer
    • Dubai VAT / Umsatzsteuer
    • Dubai DBA
    • Dubai Quellensteuer
    • Dubai IP Box
    • Steuerrechner Dubai
  • Dubai Visa & Residence im Full-Service-Paket
    • Dubai (VAE) Residence & Visa
      Ihre Optionen auf einen Blick
    • Option (1): VAE Freezone Firma
      Gründung inkl. VAE Residence und Visa
    • Option (2): VAE Mainland Firma
      Gründung inkl. VAE Residence und Visa
    • Option (3): Dubai Golden Visa
      mittels Erwerbs von Immobilien
    • Option (4): ab dem 55. Lebensjahr
      das Dubai Retirement Visa
  • Dubai (VAE) Firmengründung im Full-Service-Paket
    • Dubai (VAE) Firma gründen
      Freezone & Mainland
    • Option (1): Freezone Gesellschaft
      Gründung, Standorte und Kosten
    • Option (2): Mainland Gesellschaft
      Gründung, Standorte und Kosten
  • Immobilien in Dubai
    • Immobilien kaufen in Dubai
    • Steuerrechner Dubai
  • Dubai Holding
    • Dubai Holding
  • Privacy Management Group
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Allg. Geschäftsbedingungen
  • Kontakt
  • Kanada Ontario LP Kanada - Nordamerika
  • Leistung and
    Gebühren
  • Ontario LP
    Firmengründung
  • Ontario LP
    Vorteile
TUV
ausgezeichnet Ratings & reviews for Privacy Management GroupFZ-LLC
Internationale FirmengründungDenis2024-07-27T12:27:08+00:00
Ratings & reviews for Privacy Management GroupFZ-LLC
Privacy Management GroupFZ-LLC*

Al Hamra Industrial Zone
Ras Al Khaimah, United Arab Emirates

+971 4 453 2807

+357 99 815 145

info@privacy-management-group.com

Privacy Management GroupLtd.

European Service Centre
61-63 Lord-Byron-Street, 5th Floor
6023 Larnaca, Cyprus

+357 240 204 00

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Allg. Geschäftsbedingungen
  • Kontakt
Privacy Management GroupFZ-LLC 250 Reviews on ProvenExpert.com

*verantwortlich für den Inhalt dieser Seite

© Copyright 2026 – Privacy Management Group

Page load link
Go to Top
Rechtliche Hinweise

Inhaltliche Verantwortung und Aktualität

Privacy Management GroupFZ-LLC mit Sitz in der Ras Al Khaimah Economic Zone (RAKEZ), Vereinigte Arabische Emirate (nachfolgend „PMG“) prüft und aktualisiert die auf dieser Website veröffentlichten Informationen regelmäßig. Trotz aller gebotenen Sorgfalt können sich Inhalte zwischenzeitlich verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen wird daher ausgeschlossen.

Verweise auf externe Webseiten (Links)

Diese Website kann Links zu externen Webseiten Dritter enthalten. Für deren Inhalte übernimmt PMG keinerlei Verantwortung oder Haftung. Zum Zeitpunkt der Linksetzung waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar. Eine dauerhafte inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkreten Anhaltspunkt nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen werden entsprechende Links unverzüglich entfernt.

Änderungen und Verfügbarkeit

PMG behält sich das Recht vor, die Inhalte dieser Website jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen. Es besteht kein Anspruch auf permanente technische Verfügbarkeit oder vollständigen Zugang zu allen Inhalten.

Urheberrecht und Nutzungsbeschränkungen

Alle Inhalte dieser Website, insbesondere Texte, Textausschnitte, Bilder, Grafiken, Logos, Dokumente sowie deren Struktur, unterliegen dem Urheberrecht und weiteren Schutzrechten. Jede Form der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe oder sonstigen Nutzung – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PMG. Dies gilt insbesondere für die gewerbliche Nutzung in Online- und Offline-Medien.

Keine individuelle Beratung

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte stellen keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar und sind nicht als Aufforderung zu einer konkreten Handlung, Unterlassung oder Entscheidung zu verstehen. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten empfiehlt PMG ausdrücklich die individuelle Beratung durch qualifizierte Steuerberater oder Rechtsanwälte. Die steuerliche Behandlung von Auslandseinkünften unterliegt regelmäßig besonderen gesetzlichen Regelungen. Die ordnungsgemäße Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen obliegt ausschließlich dem Nutzer. Eine Haftung der PMG ist insoweit ausgeschlossen.

Ergänzende Regelwerke

Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die jeweils aktuellen Versionen unserer:

  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Datenschutzbestimmungen
  • Impressum

Durch Nutzung dieser Website erklärt sich der Nutzer mit diesen Regelungen ausdrücklich einverstanden.

Berufsrechtliche Angaben

PMG ist eine registrierte Free Zone Limited Liability Company (FZ-LLC) mit Sitz in der Ras Al Khaimah Economic Zone (RAKEZ), Vereinigte Arabische Emirate.Lizenznummer und Registrierungsdaten sind der Legal Notice zu entnehmen. PMG ist innerhalb der Unternehmensgruppe zuständig für administrative und operative Leistungen mit Bezug zu den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit rechtlich zulässig – Ras Al Khaimah. PMG behält sich das Recht vor, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers oder an einem gesetzlich zuständigen Gericht geltend zu machen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Sitz des Nutzers oder dessen Staatsangehörigkeit.

Sprache und Auslegung

Diese Nutzungsbedingungen wurden in deutscher Sprache verfasst. Sofern Übersetzungen in anderen Sprachen bereitgestellt werden, dienen diese ausschließlich der Verständigung. Im Fall von Auslegungsfragen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.

Technische Verfügbarkeit und Haftung

PMG übernimmt keine Gewährleistung für die ständige technische Erreichbarkeit der Website. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder externe Einflüsse können zu temporären Einschränkungen führen. Für etwaige Datenverluste, Systemausfälle oder sonstige technische Probleme übernimmt PMG keine Haftung.

Nutzung ausschließlich durch Unternehmer (B2B)

Das Angebot auf dieser Website richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des jeweils anwendbaren Rechts. Verbraucher sind nicht berechtigt, die angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Mit Nutzung dieser Website und insbesondere durch eine Kontaktaufnahme bestätigt der Nutzer, dass er als Unternehmer im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Weitere
Telefonnummern
  • +357 240 204 00 Larnaca
  • +971 4 310 2175 Dubai
  • +32 2 808 54 48 Brüssel
  • +44 20 4577 1470 London
  • +353 1 960 9420 Dublin
Schliessen
Firmengründung inkl. kompletter Dokumentation
Firmengründung inkl. kompletter Dokumentation

Nach Gründung erhalten Sie durch Privacy Management Group Ihr individuelles Company-Kit, welches sämtliche Dokumente Ihrer Limited Partnership in Kanada beinhaltet. Ohne zusätzliche Gebühren!

Deutschsprachiger Service
Deutschsprachiger Service

Privacy Management Group bietet Ihnen einen ständigen deutschsprachigen Support, zeitlich unbegrenzt und ohne zusätzliche Gebühren!

Full-Banking-Service
Full-Banking-Service

Wir bieten Ihnen über unseren Partner, die Privacy Management GroupLtd. in Zypern, einen professionellen und TUV NORD ISO 9001:2015 zertifizierten Full-Banking-Service zur Eröffnung Ihres Geschäftskontos. Dieser Full-Banking-Service bietet Ihnen deutlich mehr, als die bloße Zustellung eines Kontoeröffnungsantrags. Als zertifizierter Banking-Introducer und spezialisierter Dienstleister berät Sie unser Partner während des gesamten Kontoeröffnungsverfahrens in Ihrer Sprache, wickelt das Antragsverfahren rasch und zuverlässig mit Ihnen gemeinsam ab und bieten Ihnen auf diese Weise einen unkomplizierten Zugang zum weltweiten „International Banking“.

Keine versteckten Kosten
Keine versteckten Kosten

Ihre Ontario LP in Kanada gründen Sie mit uns rechtssicher und lückenlos. Darüber hinaus stehen wir Ihnen vor und auch nach Gründung Ihrer Gesellschaft als Ihr persönlicher Ansprechpartner gern zur Verfügung. Mit über 20 Jahre Erfahrung im Bereich internationaler Firmengründungen, Full-Banking-Service, Wohnsitzverlagerung und Unter­nehmens­verlagerung ist unsere Unternehmensgruppe professioneller und zuverlässiger Partner für bereits hunderte Mandanten weltweit.

Welches Visum passt zu mir
  • Touristenvisa: Ideal für Backpacker und Kurzzeitreisende, die Thailand bis zu 90 Tage erkunden möchten. Eine Verlängerung vor Ort ist möglich, um den Aufenthalt zu verlängern.
  • Freelancer-Visum: Speziell für Digitale Nomaden, die in Thailand arbeiten möchten. Es bietet eine flexible Möglichkeit, ortsunabhängig zu arbeiten und gleichzeitig von den niedrigen Lebenshaltungskosten zu profitieren.
  • Ruhestandsvisum: Für Personen ab 50 Jahren, die ihren Ruhestand in Thailand verbringen möchten. Die niedrigen Pflege- und Lebenshaltungskosten machen Thailand besonders attraktiv für Ruheständler, die eine erschwingliche, aber hochwertige Gesundheitsversorgung suchen.
  • Thailand Elite Visa: Dieses Langzeitvisum ist besonders für vermögende Einzelpersonen interessant. Es bietet Aufenthaltsgenehmigungen von bis zu 20 Jahren, gepaart mit exklusiven Vorteilen wie VIP-Einreise, Dienstleistungen und Sonderbehandlungen bei offiziellen Angelegenheiten.
  • Golden Visa: Für Investoren, die in thailändische Unternehmen oder Immobilien investieren möchten. Dies ist eine Option für Menschen, die neben ihrem Aufenthalt auch wirtschaftliche Interessen in Thailand verfolgen.

Kontaktieren Sie uns! Unsere Experten beraten Sie gern zu den verschiedenen Visa-Optionen für Thailand. Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihr Vorhaben finden!

Herzlichen Dank für Ihre Nachricht!

Ihr Anliegen wurde bereits an einen deutschsprachigen Kollegen in unserem Hause weitergeleitet. Eine entsprechende Rückmeldung erhalten Sie umgehend, spätestens jedoch binnen 48 Stunden. Bitte prüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner.

Die Mosaiklandschaft der Freihandelszonen in den VAE (Stand 2025)
Jebel Ali Free Zone (JAFZA)

Jebel Ali Free Zone (JAFZA)

Als eine der traditionsreichsten Freihandelszonen in Dubai ist JAFZA ein zentraler Knotenpunkt für internationale Handels- und Logistikunternehmen. Die Nähe zum Jebel Ali Port macht sie zu einem der wichtigsten Umschlagplätze im Nahen Osten.

Dubai Airport Free Zone (DAFZA)

Dubai Airport Free Zone (DAFZA)

Strategisch direkt am Dubai International Airport gelegen, bietet DAFZA optimale Bedingungen für Unternehmen mit hohem Warenumschlag, Luftfrachtbedarf oder internationaler Distribution.

Dubai International Financial Centre (DIFC)

Dubai International Financial Centre (DIFC)

Das DIFC bildet das Finanzzentrum Dubais und ist weltweit als regulierte Jurisdiktion anerkannt. Es bietet eine eigenständige Rechtsordnung, internationale Standards und attraktive Rahmenbedingungen für Finanz-, Versicherungs- und FinTech-Unternehmen.

Dubai Multi Commodities Centre (DMCC)

Dubai Multi Commodities Centre (DMCC)

DMCC ist die größte und am stärksten wachsende Freihandelszone der VAE. Sie gilt als führender Standort für den internationalen Handel mit Rohstoffen und Edelmetallen und bietet zugleich moderne Büroinfrastruktur im Herzen Dubais.

Dubai Internet City (DIC)

Dubai Internet City (DIC)

DIC fungiert als IT- und Technologiezentrum mit Fokus auf Softwareentwicklung, Cloud- und Digitaldienstleistungen. Zahlreiche internationale Konzerne und Start-ups sind hier ansässig.

Dubai Media City (DMC)

Dubai Media City (DMC)

Die DMC ist die zentrale Plattform für Medien- und Kommunikationsunternehmen in der Region. Sie vereint Agenturen, Produktionsfirmen, Verlagshäuser und digitale Content-Anbieter.

Dubai Knowledge Park (DKP)

Dubai Knowledge Park (DKP)

Als Bildungs- und Trainingszentrum bietet der DKP eine Plattform für Universitäten, Weiterbildungsinstitute und Unternehmensschulungen. Ziel ist die Förderung von Wissen und Fachkompetenz in einer modernen Bildungsumgebung.

Dubai Healthcare City (DHCC)

Dubai Healthcare City (DHCC)

Diese Zone ist auf den Gesundheitssektor spezialisiert und bietet Unternehmen aus Medizin, Forschung, Pharmazie und medizinischer Ausbildung ein professionelles Umfeld mit internationaler Anerkennung.

Dubai Silicon Oasis (DSO)

Dubai Silicon Oasis (DSO)

DSO vereint moderne Arbeits- und Lebensräume für Technologieunternehmen und Start-ups. Die Zone fördert Innovation, Forschung und Entwicklung im Bereich Hightech und Digitalisierung.

Dubai CommerCity (DCC)

Dubai CommerCity (DCC)

Als erste spezialisierte E-Commerce-Freezone im Nahen Osten richtet sich DCC an internationale Onlinehändler. Drei Cluster – Business, Logistics und Social – bieten integrierte Lösungen für den digitalen Handel.

Dubai South / Dubai World Central (DWC)

Dubai South / Dubai World Central (DWC)

Dubai South ist ein bedeutendes Entwicklungsgebiet mit Fokus auf Logistik, Luftfahrt und internationale Großveranstaltungen. Durch die direkte Anbindung an den Al Maktoum International Airport ist DWC ein zentraler Bestandteil der wirtschaftlichen Zukunft Dubais.

Meydan Free Zone – Digital. Zentral. Effizient.

Meydan Free Zone – Digital. Zentral. Effizient.

Meydan zählt zu den modernsten Freihandelszonen in Dubai. Sie bietet ein vollständig digitalisiertes Verwaltungsumfeld, über 2.500 lizensierte Geschäftstätigkeiten sowie eine strategisch günstige Lage im Stadtzentrum.

Die Freezone ist besonders attraktiv für Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen, die Wert auf Effizienz und Standortnähe legen.

Dubai Design District

Dubai Design District

D3 ist das Kreativzentrum der Stadt – Schwerpunkt Design, Architektur, Mode und digitale Kunst. Es bietet inspirierende Arbeitsumgebungen für Unternehmen der Kreativwirtschaft.

Dubai Production City / Dubai Studio City

Dubai Production City / Dubai Studio City

Diese spezialisierten Zonen fördern Film-, Fernseh- und Musikproduktion und sind integraler Bestandteil der Medienlandschaft Dubais.

Dubai Industrial City / Dubai Science Park / Dubai Outsource Cityty

Dubai Industrial City / Dubai Science Park / Dubai Outsource City

Diese Clusterzonen dienen Industrie-, Forschungs- und Outsourcingunternehmen, die auf langfristige Produktions- und Entwicklungsprozesse ausgerichtet sind.

DICity

Ras Al Khaimah Economic Zone (RAKEZ) – Flexibel. Wirtschaftlich. International.

RAKEZ vereint mehrere Industrie- und Dienstleistungszonen unter einer gemeinsamen Verwaltung. Der Standort bietet wettbewerbsfähige Lizenzgebühren, flexible Strukturen und eine kosteneffiziente Unternehmensumgebung.

Dank der strategischen Lage mit direktem Zugang zu Hafen, Flughafen und internationalen Märkten gilt RAKEZ als idealer Ausgangspunkt für exportorientierte Geschäftsmodelle.

Aktuelle Rahmenbedingungen (Stand 2025)

Über 40 Freihandelszonen in den VAE bieten internationalen Investoren 100 % Eigentum, Kapitalrückführung ohne Beschränkungen und zollfreie Warenein- und -ausfuhr.

Die Executive Council Resolution No. 11 of 2025 ermöglicht ausgewählten Freezone-Unternehmen, bestimmte Geschäftstätigkeiten auch auf dem Dubai-Festland auszuüben – unter Genehmigung des Department of Economy & Tourism (DET).

Mit dem One Freezone Passport können Unternehmen innerhalb Dubais mit einer Lizenz in mehreren Freizonen tätig sein.

Nur Designated Free Zones genießen für Mehrwertsteuerzwecke Sonderregelungen – insbesondere bei innerzonalen Warenbewegungen.

Für Freezone-Gesellschaften gilt das Corporate Tax Regime: Bei Erfüllung bestimmter Qualifikationskriterien bleiben Gewinne aus zulässigen Geschäftstätigkeiten weiterhin steuerbefreit.

Steuerliche Rahmenbedingungen und Compliance in den VAE

Die Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 9 Prozent und wird erst ab einem jährlichen Unternehmensgewinn von über AED 375,000 erhoben. Freezone-Gesellschaften können, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, als Qualifying Free Zone Person eingestuft werden. Qualifizierende Einkünfte werden dann mit 0 Prozent besteuert, nicht qualifizierende Einkünfte mit 9 Prozent. Für große multinationale Unternehmensgruppen kann zusätzlich eine Domestic Minimum Top-up Tax von 15 Prozent gelten.

Sonderregelung bis einschließlich 2026

Für kleinere Unternehmen besteht die Möglichkeit des sogenannten „Small Business Relief“. Liegt der Jahresumsatz in den relevanten Steuerperioden bei höchstens AED 3,000,000 , können bestimmte steuerliche Entlastungen in Anspruch genommen werden. Diese Option steht Qualifying Free Zone Persons nicht zur Verfügung und gilt ausschließlich für Steuerperioden, die vor oder am 31. Dezember 2026 enden. Wir prüfen im Einzelfall, ob die Voraussetzungen vorliegen und ob die Anwendung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren fällt derzeit keine Quellensteuer an (Satz 0 Prozent). Die Umsatzsteuer beträgt 5 Prozent; Registrierung und Erklärungspflichten richten sich nach Tätigkeit und gesetzlichen Schwellenwerten.

Zur Einhaltung internationaler Standards bestehen die Economic Substance Requirements (ESR). Diese greifen, wenn eine relevante Tätigkeit vorliegt, beispielsweise Headquarters, Distribution and Service Centre oder IP. Unternehmen, deren Eigentümer nicht in den VAE ansässig sind, können die Anforderungen durch eine registrierte Betriebsstätte und eine vor Ort benannte Geschäftsführung erfüllen.

Privacy Management Group stellt sicher, dass Ihre VAE Freezone Firmengründung sämtlichen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben entspricht. Auf Wunsch organisieren wir die Bereitstellung einer geeigneten Geschäftsadresse, die Erfüllung der Compliance-Anforderungen sowie die Benennung eines qualifizierten Geschäftsführers vor Ort.

Vertiefende Informationen zu den steuerlichen Grundlagen und Regeln zur Begründung der steuerlichen Ansässigkeit finden Sie unter Dubai Steuern und Dubai Steuerzertifikat.

Dubai Freezone Gesellschaft

As­pekt Du­bai­ Free­zone Ge­sel­lschaft*
Zu­stän­dig­keit

Die Frei­hand­els­zo­nen sind ei­gen­stän­di­ge Wirt­schafts­zo­nen mit ei­ger Ver­wal­tung. Je­de Zo­ne ver­fügt über ei­gene Ver­fah­ren für Grün­dung, Li­zen­zie­rung und Auf­sicht.

Ei­gen­tum

100% aus­län­di­sches Ei­gen­tum ist mög­lich. Ein lo­ka­ler Spon­sor ist nicht er­for­der­lich.

Tä­tig­keits­be­reich

Die Free­zone ist ide­al für in­ter­na­ti­o­nal tä­tige Un­ter­neh­men, die au­ßer­halb der Ver­ei­nig­ten Ara­b­i­schen Emi­ra­te agie­ren oder Ge­schäf­ts­be­zie­hun­gen mit an­de­ren Free­zones pfle­gen. Der di­rek­te Han­del auf dem lo­ka­len Markt ist grund­sätz­lich nicht vor­ge­se­hen, kann je­doch über er­gän­zen­de Mo­del­le (z. B. Ver­triebs­part­ner oder zu­sätz­li­che Li­zenz) er­mög­licht wer­den.

Li­zenz / Ge­schäfts­zweck

Je­de Free­zone bie­tet bran­chen­spe­zi­fi­sche Li­zen­zen, z. B. für Han­del, Di­ens­t­leis­tun­gen, Tech­no­lo­gie oder Pro­duk­ti­on. Die Er­tei­lung er­folgt di­rekt durch die je­wei­lige Free­zone-Be­hör­de.

Bü­ro / Be­triebs­stät­te

Je­de Free­zone Ge­sel­lschaft be­nö­tigt ei­ne Be­triebs­stät­te – z. B. Flex-Of­fice, Shared Desk oder ein ei­ge;nes Bü­ro. Wir bie­ten Full-Ser­vice-Pa­kete, die be­reit­s ei­ne voll­stän­di­ge Lö­sung ent­hal­ten und ei­ne so­forti­ge Be­triebs­be­reit­schaft er­mög­li­chen.

Vi­sum / Mit­ar­bei­ter

Un­ter­neh­mer und Mit­ar­bei­ter kön­nen Re­si­denz-Vi­sa er­hal­ten. Die An­zahl rich­tet sich nach Li­zenz und Bü­ro­grö­ße.

Kör­per­schafts­steuer
(Cor­po­rate Tax)

Ge­win­ne bis zu AED 375,000 pro Jahr blei­ben steu­er­frei. Nur der dar­über­hin­aus­ge­hen­de Ge­winn wird mit 9% be­steu­ert. Un­ter­neh­men in ei­ner Free­zone, die die ge­setz­li­chen An­for­de­rung­en er­fül­len, kön­nen auf qua­li­fi­zier­te Ein­künf­te wei­ter­hin den Steu­er­satz von 0% an­wen­den. Klein­un­ter­neh­men mit ei­nem Jah­res­um­satz bis zu AED 3,000,000 sind bis En­de 2026 voll­stän­dig von der Kör­per­schafts­steuer be­freit.

Ge­winn­über­trag / Quell­en­steuer

Ge­win­ne und Ka­pi­tal kön­nen un­ein­ge­schränkt ins Aus­land über­wie­sen wer­den. Ei­ne Quell­en­steuer wird nicht er­ho­ben.

Kos­ten

Die Grün­dung und lau­fen­den Kos­ten sind meist güns­tig­er und klar ka­lkul­lier­bar. Nach ei­ner in­di­vi­du­el­len Be­ra­tung er­mit­tel­n wir den op­ti­ma­len Stand­ort und un­ter­brei­ten Ih­nen auf Wun­sch ein maß­ge­schnei­der­tes An­ge­bot, das sämt­li­che Leis­tun­gen um­fasst.

Fa­zit

Ei­ne Free­zone Ge­sel­lschaft in Du­bai ist die ide­a­le Struk­tur für Un­ter­neh­mer, die in­ter­na­ti­onal tä­tig sind oder von Du­bai aus Ge­schäf­te mit Part­ner­n welt­weit ab­wick­eln möch­ten. Sie bie­t vol­le Ei­gen­tums­rech­te, steu­er­li­che Vor­tei­le und ein mo­der­nes, un­ter­neh­mens­freund­li­ches Um­feld.

* Zwar verwenden wir vorstehend die Begriffe “Dubai Freihandelszone” und “Dubai Mainland”, die inhaltlichen Aussagen treffen jedoch auch auf diverse Freihandelszonen und Mainlands anderer Emirate zu. Die vorstehende Gegenüberstellung verschiedenster Aspekte dient lediglich Ihrer Orientierung und ersetzt daher keinesfalls eine fachkundige Beratung.

Dubai Mainland Gesellschaft

As­pekt Du­bai Main­land Ge­sel­lschaft*
Zu­stän­dig­keit

Das Main­land un­ter­liegt der staat­li­chen Be­hör­de De­part­ment of Ec­o­no­my & Tou­rism (ehe­mals DET) und wei­te­ren On­shore-Be­hör­den. Die­se kon­trol­lie­ren sämt­li­che wirt­schaft­li­che Ak­ti­vi­tä­ten in­ner­halb der VAE.

Ei­gen­tum

In vie­len Fäl­len eben­falls 100% aus­län­di­sches Ei­gen­tum mög­lich. In ein­zel­nen, re­gu­lier­ten Be­rei­chen kön­nen be­son­de­re Ge­nehm­ig­un­gen er­for­der­lich sein.

Tä­tig­keits­be­reich

Main­land Ge­sel­lschaft­en dür­fen in­ner­halb der ge­sam­ten VAE un­ein­ge­schränkt Ge­schäf­te tä­tig­en. Sie sind da­her die rich­ti­ge Wahl für Un­ter­neh­men, die lo­kal prä­sent sein und ih­re Pro­duk­te oder Di­ens­t­leis­tun­gen di­rekt vor Ort an­bie­ten möch­ten.

Li­zenz / Ge­schäfts­zweck

Li­zen­zen wer­den zen­tral durch die staat­li­chen On­shore-Be­hör­den ver­ge­ben. Die Ver­fah­ren sind um­fang­rei­cher und häu­fig an zu­sätz­li­che Auf­la­gen ge­bun­den.

Bü­ro / Be­triebs­stät­te

Auf dem Main­land ist ei­ne fes­te Ge­schäf­ts­stel­le zwin­gend vor­ge­schrie­ben. In der Re­gel gel­ten hier streng­ere Flä­chen­vor­ga­ben und Miet­bin­dun­gen.

Vi­sum / Mit­ar­bei­ter

Auch Main­land Ge­sel­lschaft­en kön­nen für In­ha­ber und An­ge­stell­te Vi­sa be­an­tra­gen.

Kör­per­schafts­steuer
(Cor­po­rate Tax)

Für Main­land-Un­ter­neh­men gilt der sel­be Grund­satz: Ge­win­ne bis AED 375,000 blei­ben steu­er­frei, dar­über­hin gilt der Satz von 9%. Die­se Re­ge­lung sorgt für ei­ne mo­de­ra­te Steu­er­be­las­tung und ho­he Pla­nungs­si­cher­heit.

Ge­winn­über­trag / Quell­en­steuer

Auch Main­land Ge­sel­lschaft­en kön­nen Ge­win­ne frei trans­fe­rie­ren. Ei­ne Quell­en­steuer fällt eben­falls nicht an.

Kos­ten

Die Grün­dung ist auf­wen­di­ger und in der Re­gel kos­ten­in­ten­si­ver. Staat­li­che Ge­büh­ren, Miet­kos­ten und ad­mi­nis­tra­ti­ve Auf­la­gen sind hö­her.

Fa­zit

Ei­ne Main­land Ge­sel­lschaft eig­net sich für Un­ter­neh­mer, die lo­kal in den VAE ge­schäf­tig aktiv sein möch­ten – et­wa im Han­del, in der Gas­tro­no­mie oder bei Di­ens­t­leis­tun­gen für Kun­den in­ner­halb der Emi­ra­te.

* Zwar verwenden wir vorstehend die Begriffe “Dubai Freihandelszone” und “Dubai Mainland”, die inhaltlichen Aussagen treffen jedoch auch auf diverse Freihandelszonen und Mainlands anderer Emirate zu. Die vorstehende Gegenüberstellung verschiedenster Aspekte dient lediglich Ihrer Orientierung und ersetzt daher keinesfalls eine fachkundige Beratung.

Für kleinere Unternehmen gilt bis 31.12.2026 die Small Business Relief-Regelung (Umsatz ≤ AED 3,000,000 ).

Kryptowährungen und Steuertransparenz in der EU 2026

Die EU stellt Krypto auf eine neue Schiene: strengere Regeln, nachvollziehbarere Transfers und deutlich mehr Steuertransparenz. Die neue EU-Regelung sorgt für mehr Steuertransparenz und Nachvollziehbarkeit bei Kryptotransaktionen und Kryptowerten. Wer strukturiert dokumentiert und Prozesse sauber aufsetzt, reduziert Aufwand und Risiken spürbar.

Steuertransparenz ab 2026: Warum das jetzt für Sie relevant ist

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der EU eine erweiterte Melde- und Datenaustauschlogik (DAC8) für bestimmte Krypto-Transaktionen. Für Sie bedeutet das: Nicht jede Transaktion wird sofort geprüft, aber die Datenlage wird strukturierter, und Nachweise zu Anschaffung, Tausch, Verkauf, Gebühren und Transfers werden wichtiger.

Krypto in der EU: Was jetzt gilt – und was Sie praktisch tun sollten

Wenn Sie Kryptowährungen privat halten oder handeln, merken Sie es bereits: In der EU werden Kryptowerte seit Ende 2024/2025 nicht mehr als „Parallelmarkt" behandelt, sondern regulatorisch zunehmend wie ein Finanzthema.

Seit dem 1. Januar 2026 sind drei Punkte für Sie besonders relevant:

  • MiCA: EU-weit einheitliche Regeln für Kryptomärkte und Kryptowerte – mit einer Übergangsphase, die spätestens bis 1. Juli 2026 ausläuft.
  • „Travel Rule": Krypto-Transfers über Dienstleister sind seit Ende 2024 deutlich nachvollziehbarer und datengetriebener.
  • DAC8: Seit 1. Januar 2026 läuft die neue EU-Steuertransparenz-Logik für Krypto operativ an – nicht als „neue Steuer", aber als neue Datenrealität.

Dieser Beitrag erklärt Ihnen kurz und verständlich, was das für Sie (und, falls relevant, für Ihr Unternehmen) bedeutet.

Warum 2026 ein Wendepunkt ist

2026 ist weniger das Jahr „eines einzelnen neuen Gesetzes", sondern das Jahr, in dem die EU‑Regeln in den operativen Alltag übergehen. Anbieter stellen Prozesse um, Datenanforderungen werden normal, und Übergangsmodelle laufen aus.

Für Sie bedeutet dies: Saubere Dokumentation und nachvollziehbare Wallet‑Strukturen sind nicht mehr „nice to have", sondern werden zur praktischen Grundlage. Vor allem dann, wenn Sie später steuerlich erklären oder wirtschaftlich nachweisen müssen, was passiert ist.

MiCA: Übergänge laufen bis spätestens 1. Juli 2026 aus

Was MiCA für Sie als Nutzer im Kern bedeutet

MiCA ist der EU‑Rahmen, der Kryptowerte und das Umfeld darum herum europaweit einheitlich ordnet. Sie selbst benötigen dadurch keine „Krypto‑Lizenz". Aber Sie spüren MiCA indirekt, weil Plattformen und Marktteilnehmer standardisierter agieren müssen.

Typische Auswirkungen, die Sie in der Praxis sehen können:

  • Mehr Formalitäten bei seriösen Anbietern (klarere Informationen, standardisierte Risikohinweise, nachvollziehbarere Abläufe).
  • Produkt- und Angebotsänderungen: einzelne Coins/Token (insbesondere im Stablecoin‑Bereich) können je nach Ausgestaltung anders behandelt oder eingeschränkt werden.
  • Marktbereinigung: Anbieter, die EU‑konform aufgestellt sind, gewinnen an Stabilität; „Grauzonen‑Setups" werden riskanter.

Warum spätestens der 1. Juli 2026 wichtig ist

In mehreren EU‑Staaten existieren / existierten Übergangsregelungen für Anbieter, die bereits vor MiCA aktiv waren. Diese Übergangsphase kann spätestens bis 1. Juli 2026 reichen.

Für Sie ist das ein klarer Prüfpunkt:

  • Bleibt Ihr Anbieter stabil am EU‑Markt aktiv?
  • Werden Funktionen, Coins oder Auszahlungen umgestellt?
  • Gibt es mehr KYC/Compliance‑Schritte, die Ihre Nutzung betreffen?

„Travel Rule": Krypto‑Transfers sind seit 2024 deutlich nachvollziehbarer

Was sich bei Krypto‑Transfers über Plattformen geändert hat

Wenn Sie Krypto über Dienstleister transferieren (z. B. Börse ↔ Börse oder Börse ↔ Verwahrer), gelten seit Ende 2024 EU‑weit Regeln, die Transfers stärker an klassische Zahlungslogik annähern: Bestimmte Informationen zum Absender und Empfänger müssen mitgeführt bzw. geprüft werden.

Für Sie bedeutet das konkret:

  • Transfers können mehr Schritte enthalten (z. B. Empfängerangaben, Verifikationen, Rückfragen).
  • Auszahlungen können verzögert oder abgelehnt werden, wenn Daten fehlen oder nicht plausibel sind.
  • Die Prozesse sind stärker auf Nachweisfähigkeit und Risikofilter ausgerichtet.

Was bedeutet das für Ihr Wallet, insbesondere für Ihre eigene Wallet?

Viele Nutzer verwenden neben Börsen/Plattformen auch eine eigene Wallet (self‑hosted wallet). Das bleibt zulässig.

In der Praxis ist Folgendes wichtig:

1. Transfers zwischen Plattform und eigener Wallet sind „prüfbarer"

Wenn Sie von einer Börse auf Ihre eigene Wallet auszahlen (oder umgekehrt einzahlen), kann der Anbieter je nach Betrag, Risiko und internen Regeln zusätzliche Informationen verlangen, etwa:

  • Bestätigung, dass die Ziel‑Wallet tatsächlich Ihnen zuzuordnen ist,
  • oder zusätzliche Prüfungen zur Plausibilität des Transfers.

2. Bei größeren Beträgen kann ein zusätzlicher Nachweis fällig werden

Gerade bei Transfers oberhalb bestimmter Schwellen (im EU‑Rahmen wird häufig die 1.000‑EUR‑Konstellation im Zusammenhang mit self‑hosted wallets adressiert) müssen Anbieter angemessene Maßnahmen treffen, um die Kontrolle/Zurechenbarkeit zu prüfen.

Praktisch heißt das für Sie: Planen Sie bei größeren Transfers Zeit und Nachweislogik ein, statt davon auszugehen, dass jede Auszahlung „sofort durchläuft".

3. Ihre Wallet‑Ordnung wird zum Risikofaktor – im Guten wie im Schlechten

Wenn Sie Wallets „wild" mischen (mehrere Wallets, Börsen, Adressen ohne Zuordnung), steigt die Wahrscheinlichkeit von Rückfragen, bei Auszahlungen ebenso wie später bei steuerlichen Themen. Eine einfache Struktur reduziert Reibung.

DAC8: Seit 1. Januar 2026 steigt die Steuertransparenz bei Krypto deutlich

Keine „neue Steuer", aber neue Datenrealität

DAC8 führt nicht automatisch eine neue Steuer ein. Was seit 1. Januar 2026 faktisch passiert: Die EU baut die steuerliche Verwaltungszusammenarbeit für Krypto aus. Viele Krypto‑Dienstleister werden Daten zu relevanten Nutzern und Transaktionen systematischer erfassen und im Rahmen der Meldelogik an Finanzbehörden übermitteln (mit EU‑weitem Austausch).

Was das für Sie bedeutet

  • Es wird wichtiger, dass Sie Ihre Vorgänge nachvollziehbar darstellen können (Anschaffung, Veräußerung, Tausch, Gebühren, Transfers).
  • „Ich rekonstruiere das irgendwann" wird riskanter – weil fehlende Daten später zu unnötigen Diskussionen, Zeitaufwand und im Worst Case zu ungünstigen Annahmen führen können.

Was Sie als Privatperson in der EU jetzt pragmatisch tun sollten

Krypto-Praxischeck ab 2026 – in fünf Punkten

  1. Transaktionsdaten sichern: Exporte (CSV/Reports) regelmäßig herunterladen und archivieren.
  2. Wallet‑Zuordnung dokumentieren: Welche Wallet gehört Ihnen? Wofür nutzen Sie sie? Seit wann?
  3. Transfers nachvollziehbar halten: Kurznotiz pro größerem Transfer (Zweck, Quelle, Ziel).
  4. Plattformen bewusst auswählen: Stabilität, EU‑Ausrichtung, klare Ein-/Auszahlungsprozesse, Supportqualität.
  5. Steuerlich nicht erst am Jahresende reagieren: Wenn Sie aktiv handeln, lohnt ein laufender Überblick – statt späterer Rekonstruktion.

Hinweis für EU‑Unternehmen, die Krypto halten oder damit handeln

Wenn Ihr Unternehmen in der EU Kryptowährungen hält (Treasury) oder aktiv handelt, sind ab 2026 typischerweise drei Themen entscheidend:

Governance: Zuständigkeiten und Freigaben

  • Wer darf handeln? Mit welchen Limits? Welche Freigabeprozesse gelten?
  • Wer verantwortet Dokumentation, Reporting und steuerliche Aufbereitung?

Datenhaushalt: Nachweisfähigkeit sicherstellen

  • Einheitliche Ablage der Plattform‑Reports, Transaktionslisten und Wallet‑Bestände.
  • Klare Trennung von Unternehmens- und Privatbeständen (falls Berührungspunkte existieren).
  • Abstimmung: Wallet‑Bestände ↔ Plattformdaten ↔ Buchhaltung/Controlling.

Prozesse: Travel‑Rule‑Effekte operativ einplanen

  • Transfers können zusätzliche Prüfschritte auslösen – das muss in Zahlungs- und Handelsabläufen einkalkuliert werden.
  • Für eigene Unternehmens‑Wallets sollten Zugriff, Schlüsselverwaltung und Verantwortlichkeiten dokumentiert sein.

Rechtsgrundlagen zur Einordnung

  • Verordnung (EU) 2023/1114 („MiCA")
    • Anwendung und Übergangsrahmen u. a. Art. 149, Art. 143 Abs. 3
  • Verordnung (EU) 2023/1113 („Travel Rule" / Transfers)
    • u. a. Art. 14 Abs. 5, Art. 16 Abs. 2, Art. 37 Abs. 2
  • Richtlinie (EU) 2023/2226 („DAC8")
    • u. a. Art. 2 Abs. 1 (Umsetzung/Anwendung)

Hinweis

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Gerade bei Krypto sind Details (Transaktionsarten, Wallet‑Struktur, Plattformen, Unternehmens-prozesse) für die rechtliche und steuerliche Bewertung regelmäßig entscheidend (Stand: Januar 2026).

Kontakt
  • Live Chat
  • Kontaktieren Sie uns
  • +971 4 453 2807
  • Rückruf anfordern