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Erbschaftssteuer in Dubai

Erbschaftssteuer und Erbschaftsrecht in den VAE

Zunächst die gute Nachricht, in Dubai und den gesamten VAE werden keine Erbschaftssteuern erhoben. Doch obwohl die Vereinigten Arabischen Emirate ein modernes und fortschrittliches Land sind, werden die Rechtssysteme von der Scharia bestimmt und somit gelten in den VAE andere Rechtsgrundsätze als beispielsweise in Europa.

Daher gibt es zwar hinsichtlich der Erbschaftssteuer in Dubai und den VAE nicht sonderlich viel für Sie zu beachten, doch sobald Sie nach Dubai auswandern, sollten Sie folgende Fakten unbedingt kennen.

Erbschaftssteuern in den VAE
Testament in Dubai

Das notarielle Testament

Das Erbschaftsrecht in den VAE beinhaltet eine Vielzahl von Regelungen, welche Sie in dieser Form aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht kennen. Um im Ernstfall ein kostenintensives Verfahren in den Emiraten zu vermeiden, ist es daher wichtig, rechtzeitig ein notariell gültiges Testament aufsetzen zu lassen.

Beispiel: Haben Sie es versäumt, rechtzeitig ein notariell gültiges Testament aufsetzen zu lassen, so werden grundsätzlich die männlichen Erben bevorzugt. In der Praxis würde dies bedeuten, dass eine Ehefrau lediglich 12,5% des gesamten Erbvermögens erhält, während der Ehemann und die männlichen Nachkommen den größten Anteil zugesprochen bekommen.

Unser Tipp: Wenden Sie noch vor Ihrer Auswanderung in die VAE an einen Notar und lassen Sie ein Testament aufsetzen.

Immobilien und das Erbschaftsrecht der VAE

Beinhaltet die Erbmasse ein Immobilienvermögen innerhalb der VAE, so gilt, sofern kein Testament vorliegt, grundsätzlich das Recht der Emirate. Liegt hingegen ein solches Testament vor, gelten für Personen nicht muslimischen Glaubens die Bestimmungen der Erbfolge und der Inhalt des Testaments als Rechtsgrundlage.

Über das im Erbe enthaltene Immobilienvermögen in den VAE können die Erben erst nach einem entsprechenden, rechtskräftigen Urteil verfügen.

Unser Tipp: Um erbrechtliche Auseinandersetzungen in Bezug auf das Immobilienvermögen in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu vermeiden, sollte das Immobilienvermögen im Namen einer Auslandsgesellschaft gehalten werden. Es bietet sich an, eine solche Auslandsgesellschaft in einem Staat zu gründen, in welchem ebenfalls keine Erbschaftssteuern anfallen.

Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass es auf diese Weise im Erbschaftsfall nicht mehr um ein Immobilienvermögen in den VAE geht, sondern lediglich um die Gesellschaftsanteile der Auslandsgesellschaft. Diese können unproblematisch auf die Erben übergehen, während die Gesellschaft der Eigentümer der Immobilien bleibt.

Haben Sie Fragen zum Thema Erbschaftssteuer und Erbschaftsrecht in Dubai oder einem anderen Emirat der VAE? Unsere Experten beraten Sie kostenfrei und unverbindlich. Vereinbaren Sie mit uns jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin oder schreiben Sie uns Ihre Fragen, Ihr Anliegen.

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