AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, auch „Terms & Conditions“) gelten für sämtliche Verträge und Dienstleistungen zwischen dem Mandanten und der Privacy Management Group FZ-LLC mit Sitz in der Ras Al Khaimah Economic Zone (RAKEZ), Vereinigte Arabische Emirate – nachfolgend „PMG“ genannt.

PMG ist innerhalb der Privacy Management Group Unternehmensstruktur die zentrale Anlaufstelle für internationale Mandanten. Sie verantwortet die Koordination, Mandatsführung sowie die organisatorische Abwicklung von Leistungen in den Bereichen Unternehmensgründung, Wohnsitzverlagerung, Office-Service, Visa-Verfahren und strategische Steuerberatung in verschiedenen Ländern und Rechtsordnungen.

Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit den Vereinigten Arabischen Emiraten werden unmittelbar durch PMG erbracht. Leistungen in Zypern, Irland oder anderen Ländern, in denen Gruppengesellschaften der Privacy Management Group operativ tätig sind, werden durch diese eigenständig erbracht. In weiteren Jurisdiktionen erfolgt die Leistungserbringung durch sorgfältig ausgewählte Kooperationspartner. In all diesen Fällen bleibt PMG jedoch zentraler Vertragspartner und erster Ansprechpartner des Mandanten. Eine weitergehende Verantwortung für die Leistungen Dritter übernimmt PMG nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

PMG bietet ihre Dienstleistungen weltweit an und betreut Mandanten aus verschiedenen Rechtsordnungen, Wirtschaftsräumen und Nationalitäten. Diese AGB gelten daher unabhängig vom Sitz oder der Staatsangehörigkeit des Mandanten. Sie berücksichtigen die internationalen Rahmenbedingungen der jeweiligen Zielstaaten sowie die besonderen regulatorischen Anforderungen einzelner Länder auch außerhalb der Europäischen Union.

PMG erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Mandanten, die Unternehmer im Sinne der anwendbaren gesetzlichen Definition sind. Verträge mit Verbrauchern („Consumers“) werden grundsätzlich nicht geschlossen. Aus diesem Grund finden verbraucherschützende Vorschriften keine Anwendung. Insbesondere gelten Einschränkungen, die im Verbraucherschutzrecht zum Beispiel gegenüber automatischen Vertragsverlängerungen oder einseitigen Anpassungsklauseln bestehen, im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht.

Diese AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Mandanten, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Der erneute ausdrückliche Hinweis auf diese AGB bei späteren Aufträgen ist nicht erforderlich.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Beratungs-, Gründungs- und Verwaltungsdienstleistungen durch PMG im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Unternehmensstrukturen, Wohnsitzverlagerungen, Visa-Angelegenheiten sowie Office- und Postdienstleistungen.

PMG bietet diese Leistungen sowohl für die Vereinigten Arabischen Emirate als auch für zahlreiche weitere Jurisdiktionen an. Leistungen innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate werden unmittelbar durch PMG erbracht. In Bezug auf Zypern, Irland sowie weitere Länder, in denen Gruppengesellschaften der Privacy Management Group operativ tätig sind, erfolgt die Umsetzung durch die jeweils zuständige Gruppeneinheit. Für alle übrigen Jurisdiktionen kann PMG auf qualifizierte externe Kooperationspartner zurückgreifen. In diesen Fällen wird die Durchführung einzelner Leistungen an den jeweiligen Drittanbieter übergeben.

Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass einzelne Leistungsbestandteile durch verbundene Gruppengesellschaften oder externe Kooperationspartner erbracht werden können. Eine gesonderte Zustimmung hierzu ist nicht erforderlich, sofern PMG weiterhin als Vertragspartner des Mandanten auftritt. Eine weitergehende Verantwortung für die Leistungen Dritter übernimmt PMG nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, einem unterzeichneten Angebot und/oder einer individuell formulierten Leistungsbeschreibung. PMG sichert dabei keine bestimmte rechtliche, wirtschaftliche oder behördliche Wirkung zu, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich zugesichert. Insbesondere kann keine Gewähr für die Erteilung von Visa, Genehmigungen, Steuerbescheinigungen oder die Eröffnung von Kontoeröffnungen übernommen werden, da diese Entscheidungen im alleinigen Ermessen der zuständigen Behörden oder Institutionen liegen.

PMG ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Im Falle der Übertragung einzelner Aufgaben auf Gruppengesellschaften oder Kooperationspartner verbleibt die zentrale Koordinationsverantwortung – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – bei PMG.

3. Pflichten des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich, PMG bei der Durchführung der beauftragten Leistungen bestmöglich zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und wahrheitsgemäße Bereitstellung sämtlicher Informationen, Unterlagen, Erklärungen und Vollmachten, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind.

PMG ist auf die aktive Mitwirkung des Mandanten angewiesen, um eine ordnungsgemäße Leistungserbringung sicherzustellen. Verzögerungen, Mehraufwand oder Nachteile, die aus verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung resultieren, liegen im Verantwortungsbereich des Mandanten. PMG ist in diesen Fällen berechtigt, Fristen anzupassen oder zusätzliche Gebühren für den erhöhten Bearbeitungsaufwand zu erheben.

Der Mandant ist verpflichtet, Änderungen seiner geschäftlichen Kontaktdaten (insbesondere Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), seiner Unternehmensstruktur oder der wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen, schriftlich oder auf elektronischem Wege mitzuteilen.

PMG stellt dem Mandanten bestimmte Dokumente zur Verfügung – darunter Verträge, Genehmigungen, Steuerbescheide oder andere Erklärungen. Der Mandant verpflichtet sich, diese Unterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten oder Beanstandungen sind PMG innerhalb von sieben (7) Werktagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als genehmigt.

Soweit PMG dem Mandanten elektronische Zugangsdaten (z. B. zu Kundenportalen oder Projektplattformen) zur Verfügung stellt, sind diese vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und regelmäßig zu aktualisieren. Im Falle eines vermuteten Missbrauchs ist PMG unverzüglich zu benachrichtigen.

Stellt PMG dem Mandanten eine Geschäftsadresse, einen Office-Service oder eine Postweiterleitung zur Verfügung, ist diese ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Eine missbräuchliche oder irreführende Nutzung, insbesondere zur Täuschung über steuerlichen Sitz, wirtschaftliche Substanz oder zur Umgehung regulatorischer Pflichten, ist unzulässig und berechtigt PMG zur außerordentlichen Kündigung.

Der Mandant ist selbst dafür verantwortlich, gesetzliche, steuerliche und regulatorische Fristen in allen betroffenen Jurisdiktionen einzuhalten – insbesondere im Zusammenhang mit Steuererklärungen, Lizenzerneuerungen oder Visa-Verlängerungen. PMG übernimmt keine Haftung für Versäumnisse, Bußgelder, Verzugszinsen oder sonstige Nachteile, die aufgrund unterlassener Mitwirkung oder verspäteter Reaktion des Mandanten entstehen.

Sollen durch PMG Zahlungen an Behörden oder Dritte im Namen des Mandanten vorgenommen werden (z. B. für Visa, Lizenzen oder Jahresgebühren), muss der vollständige Betrag spätestens zehn (10) Werktage vor Fälligkeit auf dem von PMG angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Sämtliche Transaktionsgebühren, Überweisungskosten oder Währungsumrechnungsgebühren trägt der Mandant. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist PMG berechtigt, die betreffende Leistung auszusetzen oder auf eigenes Risiko des Mandanten durchzuführen.

PMG ist berechtigt, verbindliche Fristen zur Einreichung buchhalterischer oder administrativer Unterlagen festzulegen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann PMG die Bearbeitung zurückstellen oder zusätzliche Gebühren erheben. Wiederholte Verstöße gegen Mitwirkungspflichten berechtigen PMG zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

Der Mandant ist verpflichtet, alle Anweisungen an PMG eindeutig und nachvollziehbar zu formulieren. Änderungen, Wiederholungen oder Korrekturen sind als solche kenntlich zu machen.

PMG ist nicht verpflichtet, fehlende oder unklare Informationen beim Mandanten aktiv einzufordern. Die Verantwortung für die rechtzeitige, vollständige und prüffähige Bereitstellung aller relevanten Unterlagen liegt ausschließlich beim Mandanten. Werden Unterlagen nicht, verspätet oder unvollständig eingereicht, ist PMG berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu verweigern.

4. Haftung und Haftungsbegrenzung

PMG haftet gegenüber dem Mandanten ausschließlich im Rahmen der nachfolgenden Regelungen. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine zulässige und wirksam vereinbarte Einschränkung vorsehen. Eine weitergehende Haftung nach zwingendem Recht – insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Rahmen nicht abdingbarer gesetzlicher Vorschriften – bleibt unberührt.

4.1 Haftung für Leistungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

PMG haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit keine zwingende gesetzliche Vorschrift entgegensteht.

Diese Haftungsregelungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von PMG.

4.2 Haftung bei Leistungen durch Gruppengesellschaften

Soweit PMG Leistungen ganz oder teilweise durch verbundene Gesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe erbringen lässt – insbesondere durch die Privacy Management Group Ltd mit Sitz in der Republik Zypern, durch verbundene Einheiten in Irland oder in anderen Ländern, in denen Gruppengesellschaften unter eigener Lizenz tätig sind – erfolgt die Durchführung der Leistungen in alleiniger rechtlicher Verantwortung der jeweils zuständigen Gruppeneinheit.

PMG bleibt in diesen Fällen Vertragspartner und zentrale Koordinationsstelle, haftet jedoch ausschließlich für die sorgfältige Auswahl und ordnungsgemäße Übergabe an die zuständige Gruppengesellschaft. Die tatsächliche Leistungserbringung sowie die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit unterliegen dem jeweiligen nationalen Recht und den Vorschriften der zuständigen Jurisdiktion.

PMG übernimmt keine Haftung für die inhaltliche, rechtliche oder steuerliche Qualität der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als eigene Pflicht übernommen wurde.

4.3 Haftung bei Kooperation mit Drittanbietern

Werden Leistungen ganz oder teilweise durch externe Kooperationspartner oder Drittanbieter erbracht – etwa in Jurisdiktionen, in denen PMG selbst keine operativ tätige Einheit unterhält – erfolgt die Durchführung der beauftragten Leistung in alleiniger rechtlicher und tatsächlicher Verantwortung des jeweiligen Drittanbieters.

PMG haftet in diesen Fällen ausschließlich für die sorgfältige Auswahl und Instruktion des jeweiligen Kooperationspartners. Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für die tatsächliche Durchführung, für Ergebnisse, behördliche Genehmigungen oder die wirtschaftliche und rechtliche Qualität der Leistungen – ist ausgeschlossen, es sei denn, PMG hat eine solche Verantwortung ausdrücklich schriftlich übernommen.

Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass PMG auch dann Vertragspartner bleibt, wenn die Ausführung einzelner Leistungen durch externe Drittanbieter erfolgt, die außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate, Zyperns, Irlands oder anderer Gruppengebiete tätig sind. Eine Haftung für Verzögerungen, Unterlassungen oder Pflichtverletzungen dieser Drittanbieter besteht nicht, sofern keine schriftliche Verantwortungsübernahme durch PMG vereinbart wurde.

4.4 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Allgemeine Inhalte, die von PMG bereitgestellt werden – etwa auf der Website, in Newslettern oder in einführenden Orientierungsgesprächen – dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Sie begründen keine vertragliche Verpflichtung. Entscheidungen des Mandanten, die auf solchen allgemeinen Informationen beruhen, erfolgen auf eigenes Risiko. PMG übernimmt hierfür keine Haftung.

PMG schuldet grundsätzlich keinen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen oder behördlichen Erfolg, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich zugesichert. Dies gilt insbesondere für die Erteilung von Visa, Lizenzen, Steuerzertifikaten oder die Eröffnung von Bankkonten, da die Entscheidung darüber im alleinigen Ermessen der zuständigen Stellen liegt.

4.5 Ausschluss von Abtretungen und Sammelklagen

Die Abtretung von Ansprüchen gegenüber PMG an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, PMG hat der Abtretung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Ansprüche gegen PMG dürfen nicht im Wege von Sammelklagen, Gruppenklagen oder vergleichbaren kollektiven Verfahren geltend gemacht werden. Jeder Mandant ist verpflichtet, eigene Ansprüche individuell durchzusetzen. PMG übernimmt keine Haftung für Nachteile, Kosten oder Rechtsfolgen, die aus unzulässigen Abtretungen oder Gruppenverfahren resultieren.

4.6 Haftungsausschluss bei Kontoeröffnungen

PMG unterstützt den Mandanten auf Wunsch bei der Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen zur Eröffnung eines Bank- oder Finanzkontos. Die Auswahl des jeweiligen Finanzinstituts (z. B. Bank, FinTech oder Zahlungsdienstleister) erfolgt ausschließlich durch den Mandanten. PMG gibt in diesem Zusammenhang keine rechtsverbindliche Empfehlung ab.

Wird vom Mandanten ein Institut auf Basis einer von PMG ausgesprochenen unverbindlichen Empfehlung oder Vermittlung gewählt, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Eine Bonitätsprüfung oder rechtliche Bewertung des jeweiligen Instituts durch PMG findet nicht statt. Der Mandant ist selbst verpflichtet, die Eignung und Seriosität des Finanzinstituts vor Antragstellung und regelmäßig im Anschluss eigenverantwortlich zu prüfen. PMG übernimmt keine Haftung für spätere Bonitätsveränderungen, operative Probleme, wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden gegenüber dem betreffenden Anbieter.

PMG übernimmt ferner keine Gewähr für die erfolgreiche oder fristgerechte Kontoeröffnung. Die Entscheidung hierüber liegt allein beim jeweiligen Finanzinstitut. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ablehnung oder Verzögerung auf Gründen seitens des Mandanten (z. B. verspätete oder unvollständige Unterlagen) oder auf internen Entscheidungen des Finanzinstituts beruht. PMG haftet nicht für daraus entstehende Schäden oder Verzögerungen.

4.7 Verantwortung des wirtschaftlich Berechtigten (BO)

Das Mandatsverhältnis besteht zwischen PMG und dem wirtschaftlich Berechtigten (BO) als Unternehmer sowie dem durch diesen gegründeten oder betreuten Unternehmen. PMG erbringt ihre Leistungen ausschließlich im Rahmen eines unternehmerischen Geschäftsverhältnisses (B2B).

PMG behält sich das Recht vor, Mandate oder die Zusammenarbeit mit Personen oder Organisationen abzulehnen, wenn der Verdacht besteht, dass die wahre Identität des wirtschaftlich Berechtigten bewusst verschleiert werden soll.

Der wirtschaftlich Berechtigte haftet persönlich und gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen seines Unternehmens gegenüber PMG. Dies umfasst insbesondere offene Vergütungsforderungen, Zusatzleistungen, Auslagen sowie alle vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche aus dem Mandatsverhältnis.

Eine persönliche Haftungsfreistellung des wirtschaftlich Berechtigten ist nur wirksam, wenn PMG dieser schriftlich zugestimmt hat oder eine gesetzliche Regelung eine solche Haftungsfreistellung ausdrücklich vorsieht. Eine einseitige Entbindung durch den wirtschaftlich Berechtigten ist ausgeschlossen.

Im Falle von Zahlungsrückständen oder erheblichen Pflichtverletzungen ist PMG berechtigt, ihre Forderungen sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen den wirtschaftlich Berechtigten persönlich geltend zu machen – einschließlich der gerichtlichen Durchsetzung, sofern rechtlich zulässig.

5. Datenschutz und Vertraulichkeit

PMG verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten, geschäftlichen Informationen und Unterlagen, die ihr im Rahmen der Mandatsbeziehung übermittelt oder zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden. Dies umfasst insbesondere sämtliche Informationen über den Mandanten, dessen wirtschaftlich Berechtigte, Bevollmächtigte oder sonstige betroffene Personen.

Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten durch PMG erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate (insbesondere Bundesgesetz Nr. 45 von 2021 über den Schutz personenbezogener Daten – UAE Data Protection Law), der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) sowie der einschlägigen Gesetze weiterer betroffener Jurisdiktionen, sofern diese auf das Mandatsverhältnis anwendbar sind.

5.1 Datenverarbeitung und Zweckbindung

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung, Mandantenkommunikation, Bearbeitung beauftragter Projekte, Erfüllung regulatorischer Pflichten und zur Zahlungsabwicklung verarbeitet. PMG erhebt dabei nur solche Daten, die für diese Zwecke erforderlich sind (Grundsatz der Datenminimierung).

PMG ist berechtigt, personenbezogene Daten innerhalb der Unternehmensgruppe weiterzugeben – insbesondere an die Privacy Management Group Ltd in der Republik Zypern oder andere Gruppengesellschaften –, soweit dies zur Erfüllung der beauftragten Leistungen erforderlich ist. Eine gesonderte Einwilligung ist hierfür nicht notwendig, sofern angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen wurden und die Verarbeitung datenschutzrechtlich zulässig ist.

Im Falle der Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern oder Dienstleistern außerhalb der VAE oder der EU erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten nur dann,

  • wenn diese für die Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist,
  • der betreffende Drittanbieter angemessene Datenschutzstandards nachweist,
  • und PMG gesetzlich oder vertraglich zur Weitergabe berechtigt ist.

PMG stellt sicher, dass alle internen und externen Stellen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden und im Rahmen der geltenden Gesetze handeln.

5.2 Datensicherheit und Zugriffsschutz

PMG trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gegen Verlust, unbefugten Zugriff, Manipulation oder Offenlegung. Hierzu gehören insbesondere:

  • verschlüsselte Datenübertragung,
  • Passwortschutz für digitale Zugänge,
  • Zugriffskontrollen und Protokollierung,
  • sowie klare interne Richtlinien zur Datenverarbeitung und -speicherung.

Sofern dem Mandanten Zugangsdaten zu Onlineportalen oder gesicherten Kommunikationskanälen zur Verfügung gestellt werden, ist dieser verpflichtet, die Zugangsdaten sicher zu verwahren, regelmäßig zu aktualisieren und vor unbefugter Nutzung zu schützen. PMG haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Handhabung oder Sicherheitslücken auf Seiten des Mandanten entstehen.

5.3 Dauer der Speicherung und Datenlöschung

Personenbezogene Daten werden von PMG nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Die jeweiligen Aufbewahrungsfristen richten sich nach dem anwendbaren Recht in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Republik Zypern, Irland, der Europäischen Union sowie sonstigen relevanten Jurisdiktionen.

Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder dem Wegfall des Verarbeitungszwecks werden die Daten datenschutzgerecht gelöscht oder – soweit technisch möglich – anonymisiert. Eine Löschung erfolgt nicht, wenn die weitere Speicherung erforderlich ist, etwa zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche.

Der Mandant kann jederzeit die Löschung einzelner Daten oder seines Kundenkontos verlangen, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder berechtigten Interessen von PMG entgegenstehen.

5.4 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen oder zugänglich gemachten Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche, strategische oder personelle Informationen – unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort und entfällt nur, wenn:

  • die Information nachweislich öffentlich zugänglich war,
  • eine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht besteht,
  • oder die Offenlegung zur Durchführung des Vertrages objektiv notwendig ist.

PMG ist berechtigt, im Rahmen der Mandatsbearbeitung – insbesondere bei grenzüberschreitenden Leistungen – Informationen an qualifizierte Einheiten innerhalb der Unternehmensgruppe weiterzugeben, sofern dies dem Vertragszweck dient und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

PMG erbringt sämtliche Leistungen auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung, eines unterzeichneten Angebots oder einer auf andere Weise durch den Mandanten bestätigten Auftragserteilung. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

6.1 Allgemeine Vergütungsregelung

Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen als Nettobeträge zuzüglich etwaiger gesetzlicher Steuern, öffentlicher Abgaben oder amtlicher Gebühren gemäß den jeweils anwendbaren Bestimmungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder der jeweiligen Zielländer.

PMG legt die Währung für jedes Vertragsverhältnis individuell fest. Abhängig von der betroffenen Jurisdiktion und der leistungserbringenden Einheit kann die Abrechnung in Euro (EUR), US-Dollar (USD) oder VAE-Dirham (AED) erfolgen. Die im Angebot oder Vertrag festgelegte Währung ist verbindlich.

Die vereinbarte Vergütung umfasst ausschließlich die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Inhalte. Erweiterungen, Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden zusätzlich gemäß den jeweils geltenden Stundensätzen oder individuell vereinbarten Pauschalen berechnet.

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung unmittelbar nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der vollständige Betrag unwiderruflich auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von PMG gutgeschrieben wurde.

Etwaige Bankspesen, Transferkosten oder Währungsumrechnungsgebühren gehen zu Lasten des Mandanten, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

6.2 Buchhaltungs- und Steuerleistungen (jurisdiktionsspezifisch)

Die Erbringung von Buchhaltungs- und/oder steuerberatenden Dienstleistungen durch PMG oder verbundene Gruppengesellschaften erfolgt ausschließlich in ausgewählten Ländern und nur dann, wenn dies im konkreten Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist. Es gelten folgende Regelungen:

  • Zypern: Die Privacy Management Group Ltd mit Sitz in der Republik Zypern ist dort als zugelassene Steuerberatungsgesellschaft registriert. Die Buchhaltung, Finanzbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse werden durch interne Fachabteilungen erbracht. Die hierfür geltenden Gebühren werden im Einzelfall definiert und richten sich nach Umfang, Unternehmensstruktur sowie branchenspezifischen Anforderungen des Mandanten.
  • Irland: In Irland erfolgt die Erbringung buchhalterischer und steuerlicher Leistungen durch sorgfältig ausgewählte, lokale Kooperationspartner. PMG koordiniert die Zusammenarbeit, bleibt jedoch vertraglicher Ansprechpartner des Mandanten. Die Vergütung umfasst sowohl interne Koordinationsleistungen als auch externe Partnerleistungen und wird im Angebot transparent dargestellt.
  • Vereinigte Arabische Emirate (VAE): PMG arbeitet in den VAE mit anerkannten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Die Leistungen werden von diesen externen Partnern erbracht, basieren jedoch auf bevorzugten Konditionen, die PMG für ihre Mandanten ausgehandelt hat. PMG bleibt vertraglich verantwortlich und zentraler Ansprechpartner. Die Gebührenstruktur wird im Angebot klar ausgewiesen.
  • Andere Länder: Für alle weiteren Jurisdiktionen kann PMG auf Wunsch des Mandanten den Kontakt zu externen, qualifizierten Anbietern vermitteln. In solchen Fällen übernimmt PMG keine eigene Leistungspflicht und keine Haftung für steuerliche oder buchhalterische Inhalte, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

6.3 Zahlungsverzug und Mahngebühren

Kommt der Mandant mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist PMG berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und die weitere Leistungserbringung vorübergehend auszusetzen, bis sämtliche offenen Beträge vollständig beglichen sind.

Für jede Mahnung kann eine pauschale Mahngebühr erhoben werden. Darüber hinaus ist PMG berechtigt, bei fortbestehendem Zahlungsverzug externe Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte mit der Durchsetzung offener Forderungen zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Mandant, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6.4 Zurückbehaltungsrechte und Dokumentenbereitstellung

PMG ist berechtigt, die Herausgabe von Unterlagen, Bescheinigungen, Zertifikaten oder sonstigen vertragsbezogenen Dokumenten bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offenen Forderungen zurückzuhalten. Dies gilt insbesondere für vorbereitete Jahresabschlüsse, Unternehmensunterlagen oder behördliche Einreichungen.

Im Falle der Vertragsbeendigung ist PMG berechtigt, für die Bereitstellung oder Übergabe relevanter Unterlagen an Dritte (z. B. neue Steuerberater oder Nachfolgekanzleien) eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben, sofern diese nicht bereits durch das bestehende Vertragsverhältnis abgedeckt ist.

6.5 Einmalige und laufende Gebühren

Für bestimmte Dienstleistungen (z. B. Office-Services, Compliance-Betreuung, Jahresgebühren oder administrative Begleitungen) kann PMG sowohl einmalige Einrichtungskosten als auch regelmäßig wiederkehrende Gebühren berechnen. Diese werden dem Mandanten vorab transparent mitgeteilt und im Angebot eindeutig bezeichnet.

Die Kündigung des Vertragsverhältnisses entbindet den Mandanten nicht von der Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener oder vereinbarter Leistungen bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung. Eine Rückerstattung erfolgt nur unter den Voraussetzungen, die im Abschnitt „Vertragsbeendigung“ geregelt sind.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung und Verlängerung

7.1 Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweils unterzeichneten Angebot oder Vertrag. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, beginnt die Laufzeit mit dem Datum des Vertragsabschlusses und endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Für fortlaufende Dienstleistungen – insbesondere Office-Services, steuerliche Betreuung, Buchhaltungsleistungen oder Compliance-Dienstleistungen – gilt eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Wird ein solcher Vertrag nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate. Diese Regelung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstaat des Mandanten und entspricht den B2B-rechtlichen Rahmenbedingungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Europäischen Union sowie weiteren internationalen Jurisdiktionen, in denen PMG tätig ist.

PMG kann den Mandanten vor Ablauf der Vertragslaufzeit auf das bevorstehende Vertragsende und die Möglichkeit der Kündigung hinweisen. Eine Verpflichtung zur gesonderten Benachrichtigung besteht jedoch nicht.

7.2 Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sie im konkreten Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In allen anderen Fällen ist die Beendigung nur durch vollständige Vertragserfüllung oder durch eine außerordentliche Kündigung möglich.

Sofern eine ordentliche Kündigung zulässig ist, muss diese unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen. Die Kündigung ist schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu übermitteln, es sei denn, der Vertrag sieht eine strengere Form vor.

7.3 Außerordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Mandant trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt,
  • der Mandant seine Mitwirkungs-, Offenlegungs- oder Dokumentationspflichten wiederholt oder erheblich verletzt,
  • PMG aufgrund rechtlicher, regulatorischer oder wirtschaftlicher Umstände – gleichgültig in welcher Jurisdiktion – die vertraglichen Leistungen nicht mehr erbringen kann,
  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien durch schwerwiegendes Verhalten dauerhaft gestört ist.

PMG ist außerdem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Mandant vorsätzlich unrichtige Angaben macht, Lizenzen oder Adressen unzulässig verwendet oder die Leistungen in missbräuchlicher Weise nutzt – unabhängig vom Sitz des Mandanten oder dem Ort der Leistungserbringung.

7.4 Rückerstattung und Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung

Im Falle einer Kündigung – gleich aus welchem Grund – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen, sofern die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise bereits erbracht wurden oder PMG im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits verbindliche Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist.

Eine Rückzahlung kommt nur in Betracht, wenn PMG nachweislich und schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat und die verbleibenden Leistungen deshalb nicht mehr erbracht werden können. In diesem Fall ist die Rückzahlung auf den anteiligen Wert der nicht erbrachten Leistungen beschränkt. Die Beweislast liegt beim Mandanten.

7.5 Anbieter- oder Beraterwechsel

Der Mandant ist berechtigt, einen Wechsel zu einem anderen Dienstleister, Steuerberater oder Office-Provider vorzunehmen – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit oder dem Sitz der neuen Kanzlei. PMG unterstützt diesen Wechsel auf Wunsch gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr. Diese beträgt:

  • mindestens EUR 1.550,00 netto pauschal,
  • bei zusätzlichem Aufwand EUR 190,00 netto je Stunde.

PMG ist berechtigt, die Herausgabe von Unterlagen bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offener Forderungen zurückzuhalten. Die Bereitstellung der Daten erfolgt in einem gängigen Format. Ein Anspruch auf Sonderformate, individuelle Dateistrukturen oder spezifische Exportlösungen besteht nicht.

7.6 Aufbewahrung und Datenübergabe nach Vertragsende

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist PMG berechtigt, sämtliche Unterlagen entweder an den Mandanten oder einen von ihm benannten Nachfolger zu übergeben oder – sofern gesetzlich zulässig – datenschutzgerecht zu vernichten.

Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten in den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Zypern, Irland, der Europäischen Union sowie in weiteren betroffenen Jurisdiktionen bleiben hiervon unberührt. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen steuer-, handels- oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere in Fällen grenzüberschreitender Tätigkeiten.

8. Änderung der AGB

PMG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren, insbesondere zur Anpassung an gesetzliche, technische, regulatorische oder wirtschaftliche Entwicklungen oder zur Erweiterung des Leistungsportfolios.

Wesentliche Änderungen dieser AGB werden dem Mandanten mindestens dreißig (30) Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt (z. B. per E-Mail). Die Änderungsmitteilung enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mandanten sowie auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs.

Widerspricht der Mandant den Änderungen nicht innerhalb der genannten Frist und setzt er die Inanspruchnahme der Leistungen von PMG fort, gelten die neuen AGB als wirksam vereinbart. PMG wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diesen Umstand hinweisen.

Erfolgt ein fristgerechter Widerspruch, bleiben die bisherigen Vertragsbedingungen zunächst unverändert bestehen. PMG ist jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer angemessenen Frist zu kündigen, sofern ein Festhalten an den ursprünglichen Vertragsbedingungen aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen nicht mehr zumutbar ist.

Rückwirkende Änderungen oder Änderungen ohne Einhaltung der Mitteilungsfrist erfolgen ausschließlich, wenn dies durch zwingende gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen erforderlich ist. Dies gilt insbesondere bei unmittelbarer Anwendung neuer gesetzlicher Vorgaben in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Europäischen Union oder in anderen Jurisdiktionen, in denen PMG tätig ist oder in denen Mandanten ansässig sind.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für sämtliche Verträge zwischen dem Mandanten und PMG sowie für alle daraus entstehenden Ansprüche gilt ausschließlich das materielle Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Die Anwendung internationaler Übereinkommen – insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) – ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Vorschriften anderer Staaten bleiben unberührt, sofern und soweit sie gemäß den internationalen Privatrechtsregeln der Vereinigten Arabischen Emirate trotz Rechtswahl zwingend anzuwenden sind. Dies gilt insbesondere für zwingende Verbraucherschutz-, Steuer- oder Aufsichtsregelungen in Staaten, in denen der Mandant ansässig ist oder Leistungen erbracht werden.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – das zuständige Gericht in Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate, vereinbart.

PMG ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche auch vor dem allgemeinen Gerichtsstand des Mandanten oder bei einem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen, insbesondere dann, wenn dort eine effektivere Rechtsdurchsetzung oder Vollstreckung gewährleistet ist.

Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Mandanten, dem Sitz des Unternehmens oder dem Ort der Leistungserbringung und findet auf alle Geschäftsbeziehungen Anwendung, auch wenn diese außerhalb der VAE oder der Europäischen Union erfolgen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

10.2 Formvorschriften

Alle Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Ein Verzicht auf das Textformerfordernis bedarf seinerseits der Textform.

10.3 Abtretung und Übertragung

Der Mandant ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PMG auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.

PMG ist berechtigt, diesen Vertrag sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen der PMG-Unternehmensgruppe zu übertragen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Mandanten beeinträchtigt werden. In jedem Fall bleibt PMG für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

10.4 Sprache und Auslegung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in deutscher Sprache verfasst. Sofern PMG dem Mandanten Übersetzungen dieser Bedingungen oder vertragsbezogener Unterlagen zur Verfügung stellt, dienen diese ausschließlich der Verständigung. Für die Auslegung und rechtliche Wirkung ist ausschließlich die deutsche Originalfassung maßgeblich.

10.5 Steuerhinweis

PMG weist ausdrücklich darauf hin, dass Einkünfte, Vermögenswerte oder Aktivitäten des Mandanten in seinem Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig sein können. Der Mandant ist allein dafür verantwortlich, alle steuerlichen Verpflichtungen in sämtlichen betroffenen Jurisdiktionen ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Unternehmenssitz.

PMG übernimmt keine Haftung oder Gewähr für steuerliche Konsequenzen von Maßnahmen, die der Mandant aufgrund von Hinweisen, Empfehlungen oder allgemeinen Informationen durch PMG trifft. Eine Haftungsübernahme erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

PMG weist zudem darauf hin, dass etwaige Offenlegungspflichten nach internationalen Regelwerken, wie dem Common Reporting Standard (CRS), der EU-Richtlinie DAC6, dem US-Steuerrecht (FATCA) oder vergleichbaren Normen, ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Mandanten fallen, es sei denn, PMG wurde ausdrücklich mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragt.

Stand: August 2025