Dubai
Umsatzsteuer in Dubai
Die VAT in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Am 01. Januar 2018 wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 5% eingeführt. Für Waren und Dienstleistungen, die ins Ausland exportiert oder außerhalb der VAE erbracht werden, gilt hingegen ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0%.
Der nullprozentige Mehrwertsteuersatz gilt darüber hinaus ebenso für internationale Transportleistungen, Erdgas- und Öllieferungen sowie spezifische Bereiche wie das Bildungs-, Gesundheits- und Finanzwesen.
Inhaltsverzeichnis
- Die Mehrwertsteuer in den VAE Freihandelszonen
- Registrierung von VAE Unternehmen zur Mehrwertsteuer
- Die Bildung von Mehrwertsteuergruppen in den VAE
- Die Dokumentationspflicht für Firmen in den VAE
- Vorsteuern und die Mehrwertsteuergutschrift in den VAE
- Steuerberatung in Dubai und für die gesamten VAE
Die Mehrwertsteuer in den VAE Freihandelszonen
Bestimmte Warenumsätze zwischen Unternehmen, die ihren Sitz in Freihandelszonen der VAE unterhalten, unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der Freihandelszonen hingegen schon.
Registrierung von VAE Unternehmen zur Mehrwertsteuer
Für die in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Firmen liegt der Schwellenwert zur Mehrwertsteuerregistrierung bei einem Jahresgewinn ab AED 375,000 . Der Schwellenwert für eine freiwillige Registrierung zur Mehrwertsteuer beträgt ab AED 187,500 Gewinn pro Jahr.
Unternehmen, die Leistungen innerhalb der VAE erbringen, deren Sitz sich jedoch außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate befindet, gilt kein Schwellenwert zur Mehrwertsteuerregistrierung.
Die Bildung von Mehrwertsteuergruppen in den VAE
Die Bildung von „Mehrwertsteuergruppen“ ist in den VAE zulässig, sofern hierbei bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Gern informieren Sie unsere Steuerberater ausführlich auch zu diesem Thema.
Die Dokumentationspflicht für Firmen in den VAE
Jede Firma mit Sitz innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate unterliegt einer Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht sowie der Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe einer Umsatz- bzw. Mehrwertsteuererklärung (monatlich oder auch vierteljährlich, je nach Vorgabe der Behörde).
Vorsteuern und die Mehrwertsteuergutschrift in den VAE
Überschüssige Vorsteuern können durch das Unternehmen zurückgefordert werden, wobei hier ein besonderes Verfahren Anwendung findet. Es empfiehlt sich alternativ, Mehrwertsteuergutschriften vorzutragen und diese von zukünftigen zu zahlenden Mehrwertsteuern des Unternehmens abzuziehen.
Steuerberatung in Dubai und für die gesamten VAE
Privacy Management Group ist bereits seit über 10 Jahren in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig. In Kooperation mit seriösen und erfahrenen Steuerberatern vor Ort kümmern wir uns gern um Ihre Belange und stehen Ihnen als Ihr deutschsprachiger Partner in den VAE zur Seite.
Wir sind gern für Sie da!
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