Dubai
Dubai Wohnsitz & Visa: jetzt starten
Ihre Möglichkeiten zum Dubai Residenzvisum im Überblick
Immer mehr Unternehmer, Investoren und Digitale Nomaden entscheiden sich, ihren Wohnsitz nach Dubai zu verlagern. Kein Wunder: Dubai bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch eine moderne Infrastruktur, eine sehr hohe persönliche Sicherheit und ein Umfeld mit hoher Lebensqualität. Dubai gilt als eine der sichersten Städte der Welt und zieht deshalb Menschen aus allen Altersgruppen und Lebenssituationen an – von jungen Familien über vermögende Investoren bis hin zu ortsunabhängigen Unternehmern.
Doch welche Wege führen zuverlässig zu einem Residenz-Visum in Dubai – und welche Option passt am besten zu Ihrer persönlichen Lebens- und Vermögenssituation?
Im Folgenden stellen wir Ihnen die drei gesetzlich anerkannten und praxiserprobten Wege für Ihre Auswanderung nach Dubai vor. Jede Option ist rechtssicher, langfristig planbar und bietet individuelle Vorteile – wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und wie wir Sie dabei mit unserer Erfahrung optimal unterstützen können.
Im Klartext: Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise ein patentiertes Produkt oder eine eigens entwickelte Software monetarisiert (etwa durch Lizenzeinnahmen), können diese Einnahmen in Dubai von der Körperschaftsteuer befreit sein – vorausgesetzt, sie fallen unter die IP-Box-Regelung.
Vergleich: Drei Wege zum Residenz-Visum in Dubai
Auswandern nach Dubai – Übersicht Leistungen & Vorteile
Option 1 Freezone Firma mit Residenz-Visum
Vorteile:
- 2 Jahre Residenz-Visum (verlängerbar)
- Kein physisches Büro notwendig
- 100 % Eigentum möglich
- Ideal für internationale Geschäftstätigkeit
- Attraktive Kostenstruktur
- Vollständig remote umsetzbar
Unsere Leistungen:
- Auswahl der passenden Dubai Freezone für Ihr Geschäftsmodell
- Komplette Gründungsabwicklung inkl. Lizenz und Registrierung
- Antrag auf Residenz-Visum + Familienvisum
- Kontoeröffnung, laufende Betreuung & regulatorische Compliance
- Zugang zu einem etablierten Netzwerk aus spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten
- mit Vorteilen aus Rahmenverträgen für Mandanten
Lassen Sie uns jetzt über ihr Vorhaben sprechen!
Option 2 Mainland Firma mit Residenz-Visum
Vorteile:
- Tätigkeit innerhalb der VAE erlaubt
- Zugang zum lokalen Markt & Behörden
- 100 % Eigentum in vielen Branchen möglich
- Residenz-Visum + Familienvisum
- Breite Bankauswahl & Netzwerke
- Persönliche Präsenz erhöht Vertrauen & Zugang
Unsere Leistungen:
- Auswahl des optimalen Standorts & Lizenztyps
- Anmietung & Vertragsprüfung physischer Betriebsstätte
- Gründung inkl. Handelsregister, Lizenz, Arbeitsgenehmigungen
- Begleitung zu Behördenterminen, Emirates-ID, medizinischem Check
- Strukturberatung für lokale wie internationale Geschäfte
- Zugang zu bewährten Partnern für Buchhaltung, Lohnabrechnung & Steuer- und Rechtsberatung, inklusive Kostenersparnis durch unsere Rahmenverträge für unsere Mandanten
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Option 3 Golden Visa durch Immobilienkauf
Vorteile:
- 10 Jahre Residenz-Visum
- Keine geschäftliche Tätigkeit in den UAE erforderlich
- Kein Mindestaufenthalt notwendig
- Immobilienkauf in Dubai als Wertanlage
- Dubai Visum auch bei Off-Plan-Projekten möglich
- Ehepartner & Kinder inbegriffen
Unsere Leistungen:
- Auswahl geeigneter Bauträger und Immobilien
- Rechtssichere Vertragsprüfung & Kaufabwicklung
- Unterstützung beim Visumsantrag inkl. Familienvisum
- Strukturberatung für steueroptimierten Besitz & Vermögensschutz
- Organisation aller Behördengänge & Emirates-ID
- Persönliche Betreuung + Begleitung bei Besichtigung, Bank, DLD usw.
Lassen Sie uns jetzt über ihr Vorhaben sprechen!
Wohnsitz und Visa in Dubai: jetzt starten
Unsere Beratung – kostenfrei, individuell, deutschsprachig
Unsere Mandanten entscheiden sich nicht nur wegen der steuerlichen Vorteile für Dubai – sondern, weil sie mit uns einen erfahrenen Partner an ihrer Seite wissen. Ob Sie Ihren Wohnsitz nach Dubai verlagern, eine Firma gründen, investieren oder einfach nur Klarheit suchen: Wir beraten Sie kostenlos, unabhängig und persönlich.
- Wir prüfen, ob Dubai für Sie wirklich die optimale Lösung ist.
- Falls nicht, bieten wir Ihnen Alternativen in mehr als zehn Ländern weltweit – darunter Irland und Zypern (inkl. Non-Dom-Programm).
- Wir begleiten Sie rechtssicher und deutschsprachig – mit über 20 Jahren Erfahrung in internationaler Firmengründung und Wohnsitzverlagerung.
- Sie können uns telefonisch, per E-Mail, im Live-Chat oder direkt online kontaktieren.
- Alternativ empfangen wir Sie gern persönlich in unserem Service-Center in Larnaca (Zypern) – wenn Sie eine Beratung in Europa bevorzugen.

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Häufige Fragen zum Mindestaufenthalt und Steuern
Dubai erhebt keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Dies ist gesetzlich verankert. Wenn Sie in Dubai steuerlich ansässig sind, bleiben sämtliche Einnahmen aus folgenden Quellen vollständig steuerfrei:
Steuerfrei sind in Dubai unter anderem:
- Löhne und Gehälter aus unselbstständiger Tätigkeit
- Dividenden aus Unternehmensbeteiligungen
- Zinsen auf Bankguthaben und Anleihen
- Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Immobilien oder Unternehmen
- Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz
- Gewinne aus Kryptowährungen oder digitalen Geschäftsmodellen
Diese umfassende Steuerfreiheit macht Dubai für Unternehmer, Kapitalanleger, Selbstständige und digitale Geschäftsmodelle besonders attraktiv – insbesondere da auch keine Vermögenssteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Quellensteuer erhoben wird.
Seit 2023 erhebt Dubai (bzw. die VAE) eine Körperschaftsteuer von 9% auf Unternehmensgewinne. Doch diese gilt nur unter bestimmten Bedingungen:
- Freibetrag: Nur Gewinne über AED 375,000 pro Jahr sind steuerpflichtig
- Kleinunternehmerregelung: Bis Ende 2026 keine Steuer bei Jahresumsatz unter AED 3,000,000 .
- Freezone-Unternehmen mit „qualifizierter Tätigkeit“ können per Antrag steuerfrei bleiben
Damit bleibt die tatsächliche Steuerlast für viele Unternehmen in Dubai bei 0 %, insbesondere bei internationaler Tätigkeit.
Damit Sie die steuerlichen Vorteile in Dubai nutzen können, müssen Sie in den Vereinigten Arabischen Emiraten als steuerlich ansässig gelten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Corporate Tax Law der VAE in Verbindung mit der Cabinet Decision No. 85 of 2022.
Dubai unterscheidet zwischen zwei Hauptmodellen:
Die 183-Tage-Regel (Standardmodell)
Sie gelten in Dubai automatisch als steuerlich ansässig, wenn Sie sich mindestens 183 Tage innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhalten. In diesem Fall ist keine weitere Prüfung erforderlich – der Status als „Resident for Tax Purposes“ gilt als gesichert.
Die 90-Tage-Regel (mit Bedingungen)
Bereits 90 Tage Aufenthalt in den VAE innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums können für die steuerliche Ansässigkeit genügen, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie müssen:
- über ein gültiges Residenz-Visum verfügen, und
- entweder in den VAE eine berufliche Tätigkeit ausüben oder dort einen dauerhaften Wohnsitz haben.
Nicht zwingend dauerhaft, aber glaubhaft. Entscheidend ist die tatsächliche und wirtschaftliche Verbindung zu Dubai. Es reicht nicht aus, ein Residenz-Visum zu besitzen. Sie müssen:
- regelmäßig vor Ort sein (z. B. 90–120 Tage pro Jahr),
- einen festen Wohnsitz nachweisen (z. B. Mietvertrag oder Eigentum),
- keine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land begründen.
Auch zeitweise Vermietung der Immobilie ist erlaubt, solange die Substanz und Verfügbarkeit Ihres Wohnsitzes in Dubai erhalten bleiben. Wichtig ist, dass kein anderer Staat glaubhaft einen steuerlichen Lebensmittelpunkt reklamieren kann.
Gerne beraten wir Sie individuell zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer steuerlichen Ansässigkeit in Dubai – abgestimmt auf Ihre familiäre und geschäftliche Situation.


Dubai erhebt keine Quellensteuer auf:
- Dividenden
- Lizenzgebühren
- Zinsen
Kapitalerträge aus Dubai unterliegen also keiner automatischen Abzugsbesteuerung. Auch in Kombination mit einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) profitieren Sie häufig von zusätzlichen Steuerentlastungen in Ihrem Heimatland. Dubai unterhält über 130 DBA, darunter mit fast allen EU-Ländern und der Schweiz.