Dubai
Steuern in Dubai für Privatpersonen
Die Steuerfreiheit auf sämtliche Einkünfte einer in Dubai residenten Privatperson macht diesen Ort zu einem wahren Paradies für Unternehmer und vermögende Personen. Sie ist einer der entscheidenden Faktoren, der insbesondere immer mehr Menschen aus Europa dazu bewegt, nach Dubai auszuwandern. Doch auf welche Einkünfte müssen tatsächlich keine Steuern in Dubai entrichtet werden?
Steuern in Dubai
Dubai erhebt keine Einkommenssteuer, eine Mehrwertsteuer von lediglich 5% und eine Körperschaftssteuer für Unternehmen in Höhe von 9%. Für die natürliche Person fallen also weiterhin keine Steuern in Dubai an.
Keine Steuern in Dubai
Wenn Sie in Dubai leben, dürfen Sie sich unter anderem über die Steuerfreiheit auf folgende Einkünfte freuen:
Als Inhaber oder auch Teilhaber eines Unternehmens erhalten Sie entsprechende Dividenden. Diese Einkünfte sind für Sie in Dubai vollständig steuerfrei.
Sämtliche Zinsen, welche Sie durch Ihre Kapitalanlagen und Bankguthaben erwirtschaften, werden ebenfalls in Dubai nicht besteuert.
Auch sonstige Kapitalgewinne, sei es beispielsweise aus dem privaten Verkauf von Aktien oder auch Immobilien, sind in Dubai für Sie steuerfrei.
Sie besitzen eine Immobilie in Dubai? Dann freuen Sie sich auch bei dieser Einkunftsquelle über einen nullprozentigen Steuersatz in Dubai.
Als Mitarbeiter eines Unternehmens in Dubai profitieren Sie von steuerfreien Löhnen bzw. Gehältern. Unabhängig davon, ob Sie als Arzt in einem Krankenhaus, als angestellter IT-Spezialist oder auch Ingenieur tätig sind, Ihr Einkommen in Dubai bleibt von Einkommenssteuern unberührt.
Die enormen Steuervorteile für Unternehmer in Dubai
Unternehmer Max Meier besitzt ein gültiges VAE-Residence-Visa und unterhält seinen steuerlichen Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Max Meier besitzt ein Sportgeschäft in der Innenstadt von Dubai, im sogenannten Dubai Mainland.
Berechnung der Einkommens- und Körperschaftssteuer
Der Umsatz seines Sportgeschäfts (Mainland Gesellschaft mit Handelslizenz) betrug im ersten Geschäfts- und Steuerjahr insgesamt AED 2,000,000 , der daraus erwirtschaftet Gewinn, sprich der Umsatz abzüglich aller Betriebskosten, effektiv AED 350,000 .
Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in Dubai Mainland oder in einer Dubai Freihandelszone (Dubai Freezone) unterhalten, unterliegen seit dem Jahre 2023 einer Körperschaftssteuer von 9 %.
Der im vergangenen Steuerjahr erwirtschaftete Gewinn eines Unternehmens betrug weniger als AED 375,000 (jährlicher Freibetrag), in diesem Fall wird keinerlei Körperschaftssteuer fällig,
- oder das Unternehmen profitiert von der noch bis 31.12.2026 geltenden Regelung für Kleinunternehmen (Small Business Relief – bis AED 3,000,000 Umsatz innerhalb der jeweiligen Steuerperiode), auch in diesem Fall wird keine Körperschaftssteuer erhoben,
- oder das Unternehmen wurde aufgrund seiner Ansässigkeit in einer Freezone und seiner Tätigkeit, dem lizenzierten Geschäftszweck, per Gesetz und auf Antrag von der Körperschaftsteuerpflicht ausgenommen (Qualifying Free Zone Unternehmen),
Da der Gewinn des Unternehmens von Max Meier im abgelaufenen Geschäftsjahr unter der Freigrenze von AED 375,000 lag, wird in jedem Fall keine Körperschaftssteuer fällig.
Gewinn im Steuerjahr: | AED 350,000 |
Körperschaftssteuer in AED: | AED 0.00 |
Das Sportgeschäft, sprich die Dubai Mainland Gesellschaft, gehört ausschließlich Max Meier. Dieser hat bereits im vergangenen Geschäftsjahr einige Entnahmen aus seinem Unternehmen vorgenommen und insgesamt AED 350,000 von seinem Gesellschaftskonto auf sein Privatkonto transferiert.
Dividenden: | AED 350,000 |
Dubai Einkommenssteuersatz: | 0,00 % |
Einkommenssteuer: | AED 0.00 |

Berechnung der Einkommens- und Körperschaftssteuer
Der Umsatz des Sportgeschäfts von Max Meier (Mainland Gesellschaft mit Handelslizenz) betrug im ersten Geschäfts- und Steuerjahr insgesamt AED 3,500,000 , der daraus erwirtschaftete Gewinn, sprich der Umsatz abzüglich aller Betriebskosten, effektiv AED 475,000 .
Wir erinnern uns, Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in Dubai Mainland oder in einer der Dubai Freihandelszonen (Dubai Freezones) unterhalten, unterliegen seit dem Jahre 2023 einer Körperschaftssteuer von 9%.
Ausgenommen davon sind Unternehmen in Freihandelszonen, welche aufgrund ihrer besonderen Lage und Tätigkeit, also ihrem lizenzierten Geschäftszweck, per Gesetz und auf Antrag von der Körperschaftssteuer freigestellt wurden (Qualifying Free Zone Unternehmen) oder deren Jahresgewinn weniger als AED 375,000 beträgt.
Da der Gewinn des Unternehmens von Max Meier im abgelaufenen Geschäftsjahr über der Freigrenze von AED 375,000 lag und es auch nicht als „Qualifying Free Zone Unternehmen“ angesehen wird, ist die neunprozentige Körperschaftssteuer fällig.
Gewinn im Steuerjahr: | AED 475,000 |
Freibetrag zur Körperschaftssteuer: | AED 375,000 |
Gewinn über Freibetrag: | AED 100,000 |
Körperschaftssteuer (9%): | AED 9,000.00 |
Das Sportgeschäft gehört ausschließlich Max Meier. Dieser hat bereits im vergangenen Geschäftsjahr einige Entnahmen aus seinem Unternehmen vorgenommen und insgesamt AED 475,000 vom Gesellschaftskonto auf sein Privatkonto transferiert.
Dividenden: | AED 475,000 |
Dubai Einkommenssteuersatz: | 0,00 % |
Einkommenssteuer: | AED 0.00 |
Ein Leben in Dubai ohne Steuern
Die niedrige Steuerbelastung in Dubai hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten dazu geführt, dass die Stadt zu einem regelrechten Magneten für europäische Unternehmer und vermögende Personen geworden ist. Sie alle vereint insbesondere das Interesse, die eigene Lebensqualität zu steigern und ihr Einkommen zu maximieren.
Und Dubai ist zweifellos einer der weltweit attraktivsten Orte für all diejenigen, die nach einem exzellenten und luxuriösen Leben mit erheblichen finanziellen Vorteilen suchen.
Und während die Steuerfreiheit in Dubai für residente Privatpersonen, mit Ausnahme einer Mehrwertsteuer in Höhe von 5 %, im Prinzip alle Einkunftsarten umfasst, ist es dennoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Einhaltung der nationalen und internationalen Steuervorschriften weiterhin in persönlicher Verantwortung verbleibt.
Unser Beitrag soll Ihnen einen Überblick über Steuern und steuerfreie Einnahmen in Dubai vermitteln. Dennoch ist es unbedingt ratsam, einen qualifizierten Spezialisten zu konsultieren, um Ihre individuelle Situation vorab und fortlaufend zu besprechen.
In Dubai zu leben und von dort aus international Geschäfte zu betreiben, bietet Ihnen erhebliche Vorteile – und mit einer soliden Planung und Vorbereitung können Sie das Beste daraus machen.
Lassen Sie uns jetzt kostenfrei und unverbindlich über Ihr Vorhaben sprechen.
Wir sind gern für Sie da!
kostenfrei und unverbindlich
mit einem unserer Experten