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Die Doppelbesteuerungsabkommen in den VAE

Die Vereinbarungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) zwischen den VAE und Österreich sowie den VAE und der Schweiz wurden ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass Bürger nicht in beiden Staaten für denselben Verdienst steuerlich zur Kasse gebeten werden. Insbesondere wurde geregelt, welchem Land das Recht zusteht, bestimmte Einnahmen zu besteuern, und wie sich die Steuerlast zwischen den beiden Ländern verteilt.

Während die Schweiz und Österreich aktuell noch laufende Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai und die VAE unterhalten, wurde das DBA zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten am 31.12.2021 nicht erneuert.

Dubai Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Dubai und Deutschland, Österreich sowie der Schweiz regelt das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten und bezieht sich sowohl auf Firmen als auch auf Privatpersonen, die in beiden Ländern tätig sind.Zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland besteht derzeit kein DBA (Stand 06.2025).

Steuerfreiheit für Deutsche auch ohne DBA

Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland

Um dies zu erreichen, genügt es nicht, nur physisch Deutschland zu verlassen; vielmehr sind bestimmte steuerliche Bedingungen zu erfüllen.

Hauptkriterien für die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland sind entweder ein fester Wohnsitz oder der gewöhnliche Lebensmittelpunkt in Deutschland. Wer diesen Status ändern will, muss sicherstellen, dass er beide Bindungen vollständig kappt und sich tatsächlich in Dubai niederlässt.

Bezüglich des Wohnsitzes ist es essenziell, dass in Deutschland keine Wohnung mehr zur Nutzung bereitsteht – allein der Besitz eines Schlüssels zu einer bewohnbaren Unterkunft kann bereits problematisch sein.

Was den gewöhnlichen Aufenthalt angeht, muss offensichtlich sein, dass man den entschlossenen Schritt wagt, sein Leben dauerhaft und ohne baldige Rückkehr nach Dubai zu verlegen. Ein bloßes Ummelden bei den Behörden genügt hierbei nicht. Auch deshalb ist es ratsam, solche Schritte unter der Anleitung eines Steuerberaters durchzuführen.

DBA VAE
Die beschränkte Steuerpflicht für im Ausland wohnende Deutsche

Insbesondere Einnahmen, welche eng mit Deutschland verknüpft sind, fallen häufig unter die sogenannte eingeschränkte Steuerpflicht. Für diese speziellen Einnahmen kann weiterhin deutsche Einkommenssteuer fällig werden.

Für Personen, die in Dubai oder in einem anderen Emirat der VAE residieren und in Deutschland dieser eingeschränkten Besteuerung unterliegen, sind nur ausgewählte Einnahmen steuerrelevant.

Solche Einnahmen sind in Deutschland unter der Bezeichnung „eingeschränkt steuerpflichtige Einkünfte“ bekannt und im § 49 des Einkommensteuergesetzes (EStG) detailliert aufgeführt.

Folgend einige wesentliche Einkunftsarten, die der eingeschränkten Besteuerung in Deutschland unterfallen könnten:

Einkommen aus angestellter Tätigkeit:

Falls man für einen deutschen Arbeitgeber tätig ist, während man in Dubai lebt, könnten diese Bezüge in Deutschland steuerrelevant sein. Meistens führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt ab. Es wäre ratsam, durch einen unserer Experten prüfen zu lassen, ob eine Möglichkeit zur Rückerstattung dieser Lohnsteuer besteht.

Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien:

Besitzt man eine Liegenschaft in Deutschland, die man vermietet, so fallen die Mietzahlungen in den Bereich der eingeschränkten Steuerpflicht. Jedoch können mit der Vermietung verbundene Ausgaben steuermindernd in Deutschland geltend gemacht werden.

Einkünfte aus Kapitalanlagen:

Erwirtschaftet man in Deutschland Kapitalgewinne, etwa durch Zinseinnahmen oder Dividendenausschüttungen, werden diese Einkünfte in Deutschland besteuert.

Auch beim Veräußern von Beteiligungen an deutschen Unternehmen kann eine Steuerpflicht entstehen. Allerdings kann durch sorgfältige Planung und Gestaltung eine solche Kapitalertragsteuer eventuell umgangen werden.

Was bedeutet der Wegfall des DBA für Deutsche in den VAE?

Doppelbesteuerungsvereinbarungen können oft bei steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland eine entscheidende Rolle spielen.

Wenn jemand in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist, basiert dies meist auf dem Prinzip des Welteinkommens. Dies impliziert, dass grundsätzlich alle globalen Einnahmen dieser Person in Deutschland der Steuer unterliegen.

In solchen Situationen treten DBAs auf den Plan, da sie gewährleisten können, dass der Vertragspartner verpflichtet ist, eine doppelte Besteuerung zu verhindern.

In der Vergangenheit existierte ein DBA zwischen Deutschland und den VAE, welches für deutsche Staatsbürger einige Fallstricke bereithielt und unter bestimmten Bedingungen den steuerlichen Schutz von Deutsch limitieren konnten.

In der Regel greift Deutschland zur Verhinderung von Doppelbesteuerung auf die sogenannte Freistellungsmethode zurück. Im mittlerweile nicht mehr gültigen Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE wurde jedoch die Anrechnungsmethode bevorzugt.

Dies hatte zur Folge, dass eine ausländische Steuer von null Prozent die deutsche Steuerbelastung im Prinzip nicht reduzierte. Zudem wurde jemand, der nach Dubai zog, nach den Regelungen des mittlerweile aufgelösten DBA zwischen Deutschland und den VAE nicht automatisch als in den VAE lebend anerkannt.

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