Dubai
Dubai Immobilien und Steuern
Als Besitzer einer Immobilie in Dubai profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen und dies unabhängig davon, ob Sie in Dubai oder in einem anderen Land leben. Nachfolgend haben wir wichtigsten Informationen zum Thema Dubai Immobilien und Steuern für Sie zusammengestellt.
Dubai erhebt keine Steuern, weder auf Mieteinkünfte noch auf erwirtschaftete Gewinne aus dem Wiederverkauf einer Immobilie. Die Übertragungsgebühren, vergleichbar mit den Kaufnebenkosten in Europa, betragen 4 % des Kaufpreises und werden in der Regel vom Käufer der Immobilie an DLD (Dubai Land Department) entrichtet.
Handelt es sich bei dem Besitzer einer Immobilie in Dubai um ein ausländisches Unternehmen oder eine andere ausländische Körperschaft, so unterliegen seit 2023 alle erwirtschafteten Gewinne der nationalen Körperschaftssteuer.
Unser Tipp: Besitzt die ausländische Körperschaft keinen lizenzierten Geschäftszweck, welcher die Investition in Immobilien oder Ähnliches vorsieht, so kann auch hier eine Steuerfreiheit in Dubai erreicht werden. Unsere deutschsprachigen Experten beraten Sie gern!
Dubai erhebt keine Grund- und Kapitalertragssteuer, lediglich eine einmalige Gebühr in Höhe von 4% bei Erwerb.
Dubai Steuern auf Mieteinnahmen
Als Besitzer von Immobilien zahlen Sie in Dubai keine Steuern auf Mieteinnahmen. Stattdessen entrichtet Ihr Mieter eine öffentliche Abgabe, welche 5 % der vertraglichen vertraglichen Jahresmiete beträgt. Diese sogenannten Municipality Fees werden Ihrem Mieter direkt über die Strom- und Wasserrechnung der DEWA (Dubai Electricity and Water Authority) in Rechnung gestellt.
Erbschaftssteuern auf Immobilien in Dubai
Die aktuellen Regelungen zur Erbschaftssteuer in Dubai finden Sie auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „Dubai Erbschaftssteuern“.
Die Mehrwertsteuer in Dubai
Seit dem 01. Januar 2018 gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Mehrwertsteuersatz von 5%.
Für Wohnimmobilien in Dubai gilt auch hinsichtlich der Mehrwertsteuer eine Nullbesteuerung, geregelt wird dies in §45 und §46 des Umsatzsteuerrechts der VAE.
Im Gegensatz zu den wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien unterliegen die Vermietung und der Kauf / Verkauf gewerblicher Immobilien in Dubai grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Durchführungsbestimmungen des Gesetzes sehen unter bestimmten Umständen jedoch gesonderte Regelungen vor. Freihandelszonen sind nicht prinzipiell von dieser Regelung ausgeschlossen.
Unser Fazit
Der Erwerb, die Nutzung und ggf. Vermietung von Immobilien zu wohnwirtschaftlichen Zwecken sind auch hinsichtlich der Steuern in Dubai einzigartig vorteilhaft.
Im Bereich der gewerblich genutzten Immobilien bieten sich für Investoren ebenfalls erhebliche Vorteile und Chancen. Allerdings sind einige Punkte mehr zu beachten, bezüglich derer wir Sie gern informieren.
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