
Zypern
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Zypern Limited – Gründungs- und Jahresgebühren im Full-Service-Paket
Privacy Management Group — Online-Antrag Zypern Limited
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| Firmengründung Zypern Limited | einmalig | 2.850,00 Euro |
| Full-Service-Paket mit bis zu 125 Buchungssätzen inkl. Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, Umsatzsteuer- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzierung und Testat | pro 12 Monate | |
| UBO Registration Service | einmalig | |
| zzgl. 19 % Mehrwertsteuer | ||
| Gesamtsumme | ||
Die Datenschutzerklärung, sowie die AGB habe ich zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.
Ihr Antrag wird übermittelt. Bei Kartenzahlung werden Sie automatisch zum gesicherten Zahlungsformular weitergeleitet.
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Für kleinere Unternehmen gilt bis 31.12.2029 die Small Business Relief-Regelung (Umsatz ≤ AED 3,000,000 ).
Die EU stellt Krypto auf eine neue Schiene: strengere Regeln, nachvollziehbarere Transfers und deutlich mehr Steuertransparenz. Die neue EU-Regelung sorgt für mehr Steuertransparenz und Nachvollziehbarkeit bei Kryptotransaktionen und Kryptowerten. Wer strukturiert dokumentiert und Prozesse sauber aufsetzt, reduziert Aufwand und Risiken spürbar.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der EU eine erweiterte Melde- und Datenaustauschlogik (DAC8) für bestimmte Krypto-Transaktionen. Für Sie bedeutet das: Nicht jede Transaktion wird sofort geprüft, aber die Datenlage wird strukturierter, und Nachweise zu Anschaffung, Tausch, Verkauf, Gebühren und Transfers werden wichtiger.
Wenn Sie Kryptowährungen privat halten oder handeln, merken Sie es bereits: In der EU werden Kryptowerte seit Ende 2024/2025 nicht mehr als „Parallelmarkt" behandelt, sondern regulatorisch zunehmend wie ein Finanzthema.
Seit dem 1. Januar 2026 sind drei Punkte für Sie besonders relevant:
Dieser Beitrag erklärt Ihnen kurz und verständlich, was das für Sie (und, falls relevant, für Ihr Unternehmen) bedeutet.
2026 ist weniger das Jahr „eines einzelnen neuen Gesetzes", sondern das Jahr, in dem die EU‑Regeln in den operativen Alltag übergehen. Anbieter stellen Prozesse um, Datenanforderungen werden normal, und Übergangsmodelle laufen aus.
Für Sie bedeutet dies: Saubere Dokumentation und nachvollziehbare Wallet‑Strukturen sind nicht mehr „nice to have", sondern werden zur praktischen Grundlage. Vor allem dann, wenn Sie später steuerlich erklären oder wirtschaftlich nachweisen müssen, was passiert ist.
MiCA ist der EU‑Rahmen, der Kryptowerte und das Umfeld darum herum europaweit einheitlich ordnet. Sie selbst benötigen dadurch keine „Krypto‑Lizenz". Aber Sie spüren MiCA indirekt, weil Plattformen und Marktteilnehmer standardisierter agieren müssen.
Typische Auswirkungen, die Sie in der Praxis sehen können:
In mehreren EU‑Staaten existieren / existierten Übergangsregelungen für Anbieter, die bereits vor MiCA aktiv waren. Diese Übergangsphase kann spätestens bis 1. Juli 2026 reichen.
Für Sie ist das ein klarer Prüfpunkt:
Wenn Sie Krypto über Dienstleister transferieren (z. B. Börse ↔ Börse oder Börse ↔ Verwahrer), gelten seit Ende 2024 EU‑weit Regeln, die Transfers stärker an klassische Zahlungslogik annähern: Bestimmte Informationen zum Absender und Empfänger müssen mitgeführt bzw. geprüft werden.
Für Sie bedeutet das konkret:
Viele Nutzer verwenden neben Börsen/Plattformen auch eine eigene Wallet (self‑hosted wallet). Das bleibt zulässig.
In der Praxis ist Folgendes wichtig:
Wenn Sie von einer Börse auf Ihre eigene Wallet auszahlen (oder umgekehrt einzahlen), kann der Anbieter je nach Betrag, Risiko und internen Regeln zusätzliche Informationen verlangen, etwa:
Gerade bei Transfers oberhalb bestimmter Schwellen (im EU‑Rahmen wird häufig die 1.000‑EUR‑Konstellation im Zusammenhang mit self‑hosted wallets adressiert) müssen Anbieter angemessene Maßnahmen treffen, um die Kontrolle/Zurechenbarkeit zu prüfen.
Praktisch heißt das für Sie: Planen Sie bei größeren Transfers Zeit und Nachweislogik ein, statt davon auszugehen, dass jede Auszahlung „sofort durchläuft".
Wenn Sie Wallets „wild" mischen (mehrere Wallets, Börsen, Adressen ohne Zuordnung), steigt die Wahrscheinlichkeit von Rückfragen, bei Auszahlungen ebenso wie später bei steuerlichen Themen. Eine einfache Struktur reduziert Reibung.
DAC8 führt nicht automatisch eine neue Steuer ein. Was seit 1. Januar 2026 faktisch passiert: Die EU baut die steuerliche Verwaltungszusammenarbeit für Krypto aus. Viele Krypto‑Dienstleister werden Daten zu relevanten Nutzern und Transaktionen systematischer erfassen und im Rahmen der Meldelogik an Finanzbehörden übermitteln (mit EU‑weitem Austausch).
Wenn Ihr Unternehmen in der EU Kryptowährungen hält (Treasury) oder aktiv handelt, sind ab 2026 typischerweise drei Themen entscheidend:
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Gerade bei Krypto sind Details (Transaktionsarten, Wallet‑Struktur, Plattformen, Unternehmens-prozesse) für die rechtliche und steuerliche Bewertung regelmäßig entscheidend (Stand: Januar 2026).
| Aspekt | Dubai Freezone Gesellschaft* |
| Zuständigkeit |
Die Freihandelszonen sind eigenständige Wirtschaftszonen mit eiger Verwaltung. Jede Zone verfügt über eigene Verfahren für Gründung, Lizenzierung und Aufsicht. |
| Eigentum |
100% ausländisches Eigentum ist möglich. Ein lokaler Sponsor ist nicht erforderlich. |
| Tätigkeitsbereich |
Die Freezone ist ideal für international tätige Unternehmen, die außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate agieren oder Geschäftsbeziehungen mit anderen Freezones pflegen. Der direkte Handel auf dem lokalen Markt ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch über ergänzende Modelle (z. B. Vertriebspartner oder zusätzliche Lizenz) ermöglicht werden. |
| Lizenz / Geschäftszweck |
Jede Freezone bietet branchenspezifische Lizenzen, z. B. für Handel, Dienstleistungen, Technologie oder Produktion. Die Erteilung erfolgt direkt durch die jeweilige Freezone-Behörde. |
| Büro / Betriebsstätte |
Jede Freezone Gesellschaft benötigt eine Betriebsstätte – z. B. Flex-Office, Shared Desk oder ein eige;nes Büro. Wir bieten Full-Service-Pakete, die bereits eine vollständige Lösung enthalten und eine sofortige Betriebsbereitschaft ermöglichen. |
| Visum / Mitarbeiter |
Unternehmer und Mitarbeiter können Residenz-Visa erhalten. Die Anzahl richtet sich nach Lizenz und Bürogröße. |
| Körperschaftssteuer (Corporate Tax) |
Gewinne bis zu AED 375,000 pro Jahr bleiben steuerfrei. Nur der darüberhinausgehende Gewinn wird mit 9% besteuert. Unternehmen in einer Freezone, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, können auf qualifizierte Einkünfte weiterhin den Steuersatz von 0% anwenden. Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu AED 3,000,000 sind bis Ende 2029 vollständig von der Körperschaftssteuer befreit. |
| Gewinnübertrag / Quellensteuer |
Gewinne und Kapital können uneingeschränkt ins Ausland überwiesen werden. Eine Quellensteuer wird nicht erhoben. |
| Kosten |
Die Gründung und laufenden Kosten sind meist günstiger und klar kalkullierbar. Nach einer individuellen Beratung ermitteln wir den optimalen Standort und unterbreiten Ihnen auf Wunsch ein maßgeschneidertes Angebot, das sämtliche Leistungen umfasst. |
| Fazit |
Eine Freezone Gesellschaft in Dubai ist die ideale Struktur für Unternehmer, die international tätig sind oder von Dubai aus Geschäfte mit Partnern weltweit abwickeln möchten. Sie biet volle Eigentumsrechte, steuerliche Vorteile und ein modernes, unternehmensfreundliches Umfeld. |
* Zwar verwenden wir vorstehend die Begriffe “Dubai Freihandelszone” und “Dubai Mainland”, die inhaltlichen Aussagen treffen jedoch auch auf diverse Freihandelszonen und Mainlands anderer Emirate zu. Die vorstehende Gegenüberstellung verschiedenster Aspekte dient lediglich Ihrer Orientierung und ersetzt daher keinesfalls eine fachkundige Beratung.
| Aspekt | Dubai Mainland Gesellschaft* |
| Zuständigkeit |
Das Mainland unterliegt der staatlichen Behörde Department of Economy & Tourism (ehemals DET) und weiteren Onshore-Behörden. Diese kontrollieren sämtliche wirtschaftliche Aktivitäten innerhalb der VAE. |
| Eigentum |
In vielen Fällen ebenfalls 100% ausländisches Eigentum möglich. In einzelnen, regulierten Bereichen können besondere Genehmigungen erforderlich sein. |
| Tätigkeitsbereich |
Mainland Gesellschaften dürfen innerhalb der gesamten VAE uneingeschränkt Geschäfte tätigen. Sie sind daher die richtige Wahl für Unternehmen, die lokal präsent sein und ihre Produkte oder Dienstleistungen direkt vor Ort anbieten möchten. |
| Lizenz / Geschäftszweck |
Lizenzen werden zentral durch die staatlichen Onshore-Behörden vergeben. Die Verfahren sind umfangreicher und häufig an zusätzliche Auflagen gebunden. |
| Büro / Betriebsstätte |
Auf dem Mainland ist eine feste Geschäftsstelle zwingend vorgeschrieben. In der Regel gelten hier strengere Flächenvorgaben und Mietbindungen. |
| Visum / Mitarbeiter |
Auch Mainland Gesellschaften können für Inhaber und Angestellte Visa beantragen. |
| Körperschaftssteuer (Corporate Tax) |
Für Mainland-Unternehmen gilt der selbe Grundsatz: Gewinne bis AED 375,000 bleiben steuerfrei, darüberhin gilt der Satz von 9%. Diese Regelung sorgt für eine moderate Steuerbelastung und hohe Planungssicherheit. |
| Gewinnübertrag / Quellensteuer |
Auch Mainland Gesellschaften können Gewinne frei transferieren. Eine Quellensteuer fällt ebenfalls nicht an. |
| Kosten |
Die Gründung ist aufwendiger und in der Regel kostenintensiver. Staatliche Gebühren, Mietkosten und administrative Auflagen sind höher. |
| Fazit |
Eine Mainland Gesellschaft eignet sich für Unternehmer, die lokal in den VAE geschäftig aktiv sein möchten – etwa im Handel, in der Gastronomie oder bei Dienstleistungen für Kunden innerhalb der Emirate. |
* Zwar verwenden wir vorstehend die Begriffe “Dubai Freihandelszone” und “Dubai Mainland”, die inhaltlichen Aussagen treffen jedoch auch auf diverse Freihandelszonen und Mainlands anderer Emirate zu. Die vorstehende Gegenüberstellung verschiedenster Aspekte dient lediglich Ihrer Orientierung und ersetzt daher keinesfalls eine fachkundige Beratung.
Die Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 9 Prozent und wird erst ab einem jährlichen Unternehmensgewinn von über AED 375,000 erhoben. Freezone-Gesellschaften können, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, als Qualifying Free Zone Person eingestuft werden. Qualifizierende Einkünfte werden dann mit 0 Prozent besteuert, nicht qualifizierende Einkünfte mit 9 Prozent. Für große multinationale Unternehmensgruppen kann zusätzlich eine Domestic Minimum Top-up Tax von 15 Prozent gelten.
Sonderregelung bis einschließlich 2029
Für kleinere Unternehmen besteht die Möglichkeit des sogenannten „Small Business Relief“. Liegt der Jahresumsatz in den relevanten Steuerperioden bei höchstens AED 3,000,000 , können bestimmte steuerliche Entlastungen in Anspruch genommen werden. Diese Option steht Qualifying Free Zone Persons nicht zur Verfügung und gilt ausschließlich für Steuerperioden, die vor oder am 31. Dezember 2029 enden. Wir prüfen im Einzelfall, ob die Voraussetzungen vorliegen und ob die Anwendung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren fällt derzeit keine Quellensteuer an (Satz 0 Prozent). Die Umsatzsteuer beträgt 5 Prozent; Registrierung und Erklärungspflichten richten sich nach Tätigkeit und gesetzlichen Schwellenwerten.
Zur Einhaltung internationaler Standards bestehen die Economic Substance Requirements (ESR). Diese greifen, wenn eine relevante Tätigkeit vorliegt, beispielsweise Headquarters, Distribution and Service Centre oder IP. Unternehmen, deren Eigentümer nicht in den VAE ansässig sind, können die Anforderungen durch eine registrierte Betriebsstätte und eine vor Ort benannte Geschäftsführung erfüllen.
Privacy Management Group stellt sicher, dass Ihre VAE Freezone Firmengründung sämtlichen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben entspricht. Auf Wunsch organisieren wir die Bereitstellung einer geeigneten Geschäftsadresse, die Erfüllung der Compliance-Anforderungen sowie die Benennung eines qualifizierten Geschäftsführers vor Ort.
Vertiefende Informationen zu den steuerlichen Grundlagen und Regeln zur Begründung der steuerlichen Ansässigkeit finden Sie unter Dubai Steuern und Dubai Steuerzertifikat.
Inhaltliche Verantwortung und Aktualität
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Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die jeweils aktuellen Versionen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutzerklärung und unseres Impressums / Legal Notice.
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Nach Gründung erhalten Sie durch Privacy Management Group Ihr individuelles Company-Kit, welches sämtliche Dokumente Ihrer Limited Partnership in Kanada beinhaltet. Ohne zusätzliche Gebühren!
Ihr Anliegen wurde bereits an einen deutschsprachigen Kollegen in unserem Hause weitergeleitet. Eine entsprechende Rückmeldung erhalten Sie umgehend, spätestens jedoch binnen 48 Stunden. Bitte prüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner.
Zypern hat eines der verlässlichsten Mittelmeerklimata Europas. Die Tabelle zeigt, was Sie in jedem Monat des Jahres erwartet.
| Monat | Durchschnittliche Höchsttemperatur (°C) | Durchschnittliche Tiefsttemperatur (°C) | Durchschnittlicher Niederschlag (mm) |
| Januar | 17 | 7 | 80 |
| Februar | 17 | 7 | 60 |
| März | 19 | 9 | 40 |
| April | 22 | 12 | 20 |
| Mai | 26 | 16 | 10 |
| Juni | 30 | 20 | 2 |
| Juli | 33 | 23 | 0 |
| August | 33 | 23 | 0 |
| September | 31 | 21 | 5 |
| Oktober | 27 | 17 | 20 |
| November | 22 | 12 | 40 |
| Dezember | 18 | 8 | 80 |
Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern ist am 20. November 1990 in Kraft getreten. Es zählt damit zu den ältesten Doppelbesteuerungsabkommen Zyperns und hat sich über mehr als drei Jahrzehnte in der Praxis bewährt.
Nach dem Abkommen unterliegen Gewinne einer zyprischen Gesellschaft ausschließlich der zyprischen Körperschaftsteuer, soweit das Unternehmen in Österreich keine Betriebsstätte unterhält. Da sowohl Österreich als auch Zypern EU-Mitgliedstaaten sind, greift für Dividenden zwischen qualifiziert beteiligten Gesellschaften die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, die eine vollständige Quellensteuerfreiheit vorsieht.
Für Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen EU-Unternehmen gilt die EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie mit dem gleichen Ergebnis. Hinzu kommt, dass Zypern ohnehin keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen an nicht ansässige Gesellschafter erhebt.
Österreichische Unternehmer, die Beteiligungen an zyprischen Gesellschaften halten, können von diesem Abkommen in Verbindung mit der österreichischen internationalen Schachtelbeteiligung profitieren (Organschaft).
Die aktuelle DBA-Liste des Bundesministeriums für Finanzen Österreich enthält den vollständigen Abkommenstext. Ergänzende Informationen zur Zypern Holding finden Sie dort ebenfalls.
Die Special Defence Contribution (SDC) entfällt ebenfalls, sofern die Beteiligungsfreistellung (Participation Exemption) greift. Die Freistellung versagt nur, wenn die ausschüttende Gesellschaft überwiegend Investmenteinkünfte erzielt und gleichzeitig einer effektiven Steuerbelastung von unter 7,5 % unterliegt. Nur in diesem Fall fällt seit Januar 2026 eine SDC von 5 % an (zuvor 17 %), wobei im Ausland einbehaltene Quellensteuern angerechnet werden können.
Wir bieten Ihnen über unseren Partner, die Privacy Management GroupLtd. in Zypern, einen professionellen und TUV NORD ISO 9001:2015 zertifizierten Full-Banking-Service zur Eröffnung Ihres Geschäftskontos. Dieser Full-Banking-Service bietet Ihnen deutlich mehr, als die bloße Zustellung eines Kontoeröffnungsantrags. Als zertifizierter Banking-Introducer und spezialisierter Dienstleister berät Sie unser Partner während des gesamten Kontoeröffnungsverfahrens in Ihrer Sprache, wickelt das Antragsverfahren rasch und zuverlässig mit Ihnen gemeinsam ab und bieten Ihnen auf diese Weise einen unkomplizierten Zugang zum weltweiten „International Banking“.
Privacy Management Group bietet Ihnen einen ständigen deutschsprachigen Support, zeitlich unbegrenzt und ohne zusätzliche Gebühren!
Diese Struktur basiert auf Artikel 7 Absatz 1 und 8 des DBAs zwischen Österreich und Zypern, welches am 20. November 1990 mit folgendem Inhalt im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde:
Artikel 7
Gemäß Artikel 10 des Doppelsteuerabkommens handelt es sich bei einer Gewinnentnahme aus einer Limited Partnership, also einer zyprischen Personengesellschaft, um keine Dividendenausschüttung, sondern tatsächlich um eine Gewinnentnahme. In Artikel 7 Absatz 8 ist ausdrücklich geregelt, dass Steuerpflichtige ihre Gewinne nur in Zypern versteuern müssen. Für die Gewinne der Partnership kommt damit nur das zyprische Steuerecht zur Anwendung, mit seinen deutlich geringeren Steuersätzen. Tatsächlich werden in bestimmten Konstellationen einige Einkommensarten effektiv gar nicht besteuert.
Nach den Ausführungen des oben zitierten Doppelbesteuerungsabkommens, handelt es sich bei einer Gewinnentnahme aus einer Limited Partnership gemäß Artikel 10 tatsächlich um eine Gewinnentnahme und nicht um eine Dividendenausschüttung.
Die Entnahmen durch einen in Österreich Steuerpflichtigen sind gemäß Artikel 7 Absatz 8 ausdrücklich nur in Zypern zu versteuern.
Bei entsprechender Gestaltung ergibt sich daraus keine Pflicht zur Besteuerung der Einkünfte in Österreich und auch in Zypern bleiben diese Steuerfrei. Lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes für das Gesamteinkommen in Österreich wird der Gewinn der Partnerschaft berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).
Es ist zu beachten, dass der in Österreich ansässige Gesellschafter der zyprischen Personengesellschaft die Geschäftsführung nicht dominiert.
Voraussetzung zur Gründung einer der besagten Gesellschaften ist das Vorhandensein von zwei Partnern, wobei einen die uneingeschränkte Haftung treffen muss. Hierbei ist die Limited Partnership, die zyprische Gesellschaft, wesensgleich mit einer Kommanditgesellschaft. Hier haftet der Komplementär uneingeschränkt und der Kommanditist muss sich lediglich in Höhe seiner Kapitaleinlage verantworten.
Der unbeschränkt haftende „Komplementär“ ist bei der Limited Partnership hier die zyprische Limited-Gesellschaft. Sie übernimmt die volle Haftung und Geschäftsführung der Limited Partnership.
Dem Kommanditisten entspricht demnach der in Österreich Steuerpflichtige, weshalb dieser keinerlei Einfluss auf die Führung und Vertretung der Gesellschaft hat.
Um die Funktionsfähigkeit und Anerkennung im Ausland zu gewährleisten, benötigen die Gesellschaften eine ordentliche Betriebsstätte. Mit unserer Unterstützung wird eine entsprechende Betriebsstätte in Zypern (EU) aufgebaut.
Reglungen und Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauches, betreffs Steuersenkung für Unternehmer in Österreich
In Österreich, ähnlich wie in den restlichen EU-Staaten, greifen die „CFC-Rules“, welche der Verhinderung des Gestaltungsmissbrauches und der Steuerflucht ins Ausland dienen.
Ziel hiervon ist, einer in ihren Grundzügen rechtswidrige Zwischenschaltung einer Auslandsgesellschaft, deren einziger Sinn die Umgehung der örtlichen Steuervorschriften darstellt, entgegenzuwirken.
Jetzt kostenlose Erstberatung für das Setup Ihrer Organschaftsstruktur vereinbaren!
Unabhängig von der Frage, ob und für welchen Zweck Sie zukünftig ein Steuerzertifikat benötigen könnten, haben Sie die Möglichkeit, ein solches Zertifikat jährlich zu beantragen. Die hierfür erforderlichen Belege sind denkbar einfach zu beschaffen:
Das war es schon! Und wenn Sie, beispielsweise bei Punkt 3., unsere Hilfe benötigen, sind wir gern für Sie da!
Non Dom Status in der Praxis
Die Non Dom Staaten UK, Malta, Irland & Co. bieten Ausländern mit Wohnsitz im Inland, wie auch Zypern, einen bis dahin ausschließlich im UK praktizierten Rechtsgebrauch an, den sogenannten Non Dom Status.
Im Gegensatz zum EU-Mitgliedsstaat Zypern jedoch unterscheidet sich der Non Dom Status dort in einem sehr wesentlichen Punkt. In Malta, Irland, UK & Co. ist der Non Dom Status an eine komplizierte und nachteilige Steuergesetzgebung gekoppelt, die Remittance Base Besteuerung.
Was bedeutet „Remittance Base Besteuerung“?
Einkünfte, die nicht der Besteuerung unterliegen sollen, müssen dazu auf ein Bankkonto außerhalb des Non Dom Staates fließen, dort gehalten werden und dürfen auch folgend nicht in den Non Dom Staat eingeführt oder gar dort verwendet werden.
Außerdem dürfen die Einkünfte nicht aus inländischen Quellen stammen. Sobald diese Regelung keine Beachtung durch den Non Dom findet, unterliegen diese Einkünfte, trotz Non Dom Status, der regulären Einkommenssteuer des jeweiligen Landes.
Die Nachteile
Das dies im alltäglichen Geschäfts- und Privatleben enorme Probleme mit sich bringen kann und letztendlich genau das Gegenteil von „vereinfachten Steuerstrukturen“ bedeutet, zeigt sich anhand simpler Beispiele:
Mangelnde Flexibilität: Ein Unternehmer verzieht beispielsweise auf die Insel Malta, um dort von den Vorteilen eines Non Dom steuerlich zu profitieren. Auf Grund der Remittance Base Besteuerung jedoch ergeben sich u.a. folgende Einschränkungen für ihn:
Möchte der Non Dom, um seine Geschäfte unmittelbar vor Ort führen zu können und zudem von niedrigen Körperschaftssteuern zu profitieren, seine Gesellschaft auch in Malta niederlassen, müsste er sämtliche Dividenden, sprich seinen persönlichen Gewinn aus der Unternehmung, der regulären Einkommenssteuer in Malta unterwerfen.
Einkommenssteuer: Bereits der Einsatz einer Auslandskreditkarte des Non Dom in Malta führt übrigens dazu, dass die im Inland verfügten Auslandseinkünfte letztendlich doch der bis zu 35%-igen Einkommenssteuer unterzogen werden.
Fazit: Abgesehen von der Tatsache, dass sich das buchhalterische Trennen dieser verschiedenen Einkunfts- und Verwendungsarten zu einem buchhalterischen Ungeheuer entwickeln kann, stellt sich insbesondere die Frage, wie ein in Malta ansässiger Non Dom seine laufenden Kosten, Lebenshaltungskosten, Investitionen und Anschaffungen in der Heimat bestreiten soll.
Steuerfrei jedenfalls nicht!
Um Nachteile aus Remittance Base Besteuerung zu kompensieren, wird insbesondere von Gründungsagenturen im Internet ein sogenanntes Holding Modell für Malta angeboten. Schauen wir uns diese „Lösung“ per Malta Holding abschließend noch gemeinsam an.
Das Malta Holding Modell
Um finanziell flexibel zu bleiben und nicht den Vorteil der Steuerfreiheit des Non Doms in Malta aufgeben zu müssen, gründet der Non Dom in Malta nicht nur eine Gesellschaft, sondern gleich mindestens zwei Gesellschaften – eine operative Gesellschaft und darüber hinaus eine Malta Holding.
Alleiniger Gesellschafter der operativen Malta Gesellschaft stellt folgend die Malta Holding. Die Malta Holding Gesellschaft wiederum gehört einer Gesellschaft oder auch einer Privatperson außerhalb von Malta.
Damit dieses Konstrukt auch in der Praxis Rechtsbestand behält, gibt es dabei einige Punkte zu beachten. Beispielsweise darf sich nicht der Verdacht erhärten, es könnte sich bei der operativen Malta Gesellschaft und auch bei der Malta Holding um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handeln. Diese liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Gesellschaft keine Substanz besitzt (Briefkastengesellschaft ohne Mitarbeiter und Betriebsstätte) oder gar vom Ausland aus „geleitet“ wird.
Bei diesem Beispiel, welches sich in ähnlicher Weise auch für die Standorte UK, Irland & Co. in Publikationen finden lässt, drängt sich die Frage auf: „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“
Zypern ist, betrachten wir es objektiv, das Paradies für Unternehmer, Selbständige, Freelancer, E-Commerce, Offshore Unternehmer und viele mehr. Und mittels der 60-Tage-Regelung bleibt jedem in Zypern ansässigen Ausländer genügend Zeit, um an den Plätzen seiner Wahl viel Zeit zu verbringen. Flexibel und sicher.
Bei steuerlichem Wohnsitz in Zypern werden Ihre relevanten Kontodaten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs nach Zypern gemeldet, nicht in Ihr früheres Heimatland. Da Zypern Zinsen, Anlageerträge und Non-Dom-Dividenden nicht besteuert, bleibt Ihre finanzielle Situation diskret und steuerlich vorteilhaft.
Ein Niedrigsteuerland wird im allgemeinen Außensteuerrecht durch eine deutlich niedrigere Einkommenssteuer definiert. Dies bedeutet, liegt die Einkommenssteuer erheblich unter dem des Herkunftslandes, gehen Finanzbehörden von einem Niedrigsteuerland aus. Der Einkommenssteuersatz in Zypern beträgt regulär bis zu 35%.
Auch Regelungen, wie beispielsweise der „Halbeinkünftesteuersatz“, welcher Ausländern im Rahmen des Non Dom Status gewährt wird, stellen steuerrechtliche Ausnahmeregelungen dar, welche Zypern nicht zu einem „Niedrigsteuerland“ modifizieren.
Die Verlagerung des persönlichen und steuerlichen Wohnsitzes nach Zypern ist eine kostengünstige und weitgehend unbürokratische Angelegenheit. EU-Bürgern stehen für diesen Zweck drei wesentliche Varianten zur Verfügung, auf welche wir im Folgenden detailliert eingehen werden.
Darüber hinaus bietet Zypern allen zuwandernden Ausländern, die sehr interessante wirtschaftliche Möglichkeit, in einen sogenannten Non Dom Status einzutreten. Die bedeutenden Vorteile, welche sich aus der Verlagerung des Wohnsitzes und dem Non Dom Status in Zypern ergeben, sind in Europa einmalig.
Neben einer niedrigen Körperschaftsteuer, bietet die Gründung einer Zypern Limited noch einige weitere Vorteile:
Voraussetzungen zur Wohnsitznahme mit Non Dom Status in Zypern
Schließen Sie dieses Fenster zunächst und kehren Sie zurück auf unsere Webseite. Dort erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sicher, schnell und unkompliziert Ihre steuerliche Residenz mit Non Dom Status in Zypern beantragen können.
Einzelheiten | Option C |
|---|---|
Non Dom Status fürfinanziell unabhängigePersonen (FIP) | |
Reisepass | |
Arbeitsvertrag | nicht anwendbar |
Zahlungsnachweis für relevante Versicherungsbeiträge & Arbeitsvertrag | nicht erforderlich |
Anmeldegebühr € 20 |
|
Nachweis einer gültigen Krankenversicherung Optionen: Wenn der Krankenversicherer in einem anderen Land ist, muss die Versicherungsvereinbarung vorgelegt werden. Diese muss sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungskosten abdecken. | Private KV |
Mietvertrag oder Eigentumsnachweis |
|
Einkommensnachweis – beglaubigte Kontoauszüge der letzten 6 Monate |
|
Mindestaufenthalt pro Jahr | 183+ Tage |
Durchführung | Unkompliziert |
Diese und viele weitere Vorteile bietet Zypern. In Verbindung mit dem Non Dom Status eines oder auch mehrerer Gesellschafter, welche ihre Dividenden steuerfrei entnehmen können, stellt dies eine enorm geschätzte, werthaltige und langfristig angelegte Alternative zur Wohnsitznahme in Zypern dar.
*Verluste einer Zypern Gesellschaft können von 7 bis zu 10 Jahren vorgetragen werden (seit Januar 2026 verlängert, zuvor 5 Jahre).
Auch für Privatanleger und Trader ist Zypern ein wahrhaftes Paradies. Kein anderer EU-Staat bietet vermögenden Privatpersonen und ansässigen Unternehmen derart viele Möglichkeiten und wirtschaftliche Vorteile.
Zins- und andere Anlagegewinne sind steuerfrei! Zypern verzichtet auf die Besteuerung dieser Erträge unabhängig davon, ob es sich hierbei um im In- oder Ausland erwirtschaftete Zins- und Anlageerträge handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite unter Zypern Kapitalerträge.
Hinweis für interessierte Leser aus Österreich und der Schweiz
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Webseite hauptsächlich auf die steuerlichen und sozialen Rahmenbedingungen in Deutschland ausgerichtet ist. Dies betrifft insbesondere die Sozialversicherungskosten, Steuerregelungen und weitere spezifische Angaben.
Wir sind jedoch ebenso in der Lage, Unternehmer und Unternehmen aus Österreich und der Schweiz kompetent zu beraten. Obwohl der Umfang unserer Webseite es nicht zugelassen hat, spezifische Vergleiche und Darstellungen für Österreich und die Schweiz ausführlich zu behandeln, stehen wir Ihnen für individuelle Beratungen und maßgeschneiderte Lösungen jederzeit zur Verfügung.
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen. Wir sind bestrebt, Ihnen bestmöglich zu helfen und Ihre geschäftlichen Vorhaben erfolgreich zu realisieren.
Paragliding und Gleitschirmfliegen sind weitere Highlights für Abenteuerlustige. Die thermischen Bedingungen und die beeindruckende Landschaft machen Zypern zu einem idealen Ort für diese Sportarten.

Zypern bietet einige erstklassige Golfplätze, wie den Elea Golfplatz in Paphos. Golfer aus aller Welt schätzen die hochwertigen Anlagen und das milde Klima, das das ganze Jahr über zum Spielen einlädt.

Die zypriotische Küche ist eine Mischung aus mediterranen und orientalischen Einflüssen. Typische Gerichte sind Souvlaki, gegrilltes Fleisch im Fladenbrot, und Halloumi, ein traditioneller Käse, der oft gegrillt wird. Frische Zutaten, wie Gemüse und Obst von der Insel, sind in vielen Gerichten zu finden, ebenso wie Meeresfrüchte. Die Küche spiegelt die reiche Geschichte und die Einflüsse der verschiedenen Kulturen wider, die die Insel geprägt haben.

Zypern blickt auf eine lange Geschichte zurück, die bis in die Antike reicht. Historische Stätten wie die antike Stadt Kourion bei Limassol oder die Ausgrabungen von Paphos, die zum UNESCO-Welterbe zählen, geben faszinierende Einblicke. In Nikosia, der Hauptstadt, treffen die venezianische Stadtmauer und die belebte Altstadt aufeinander. Antike Ruinen, mittelalterliche Bauten und moderne Städte schaffen zusammen eine besondere Atmosphäre.

Von den hohen Gipfeln des Troodos-Gebirges bis zu den malerischen Küsten bietet Zypern eine beeindruckende Vielfalt an Landschaften. Wanderer und Naturliebhaber können die Berge erkunden, während die Küste mit ihren Stränden zum Entspannen einlädt. Die Landschaft ist geprägt von grünen Wäldern, Olivenhainen und Weingütern, die zur Erkundung einladen.

Sowohl Mountainbiking in den Bergen als auch entspannte Radtouren entlang der Küste sind in Zypern sehr beliebt. Es gibt gut ausgebaute Radwege und zahlreiche Verleihstationen.

Entdecken Sie die Insel auf dem Rücken eines Pferdes. Zahlreiche Reitställe bieten Ausritte durch die wunderschöne Natur Zyperns an.

Zypern ist für seine atemberaubenden Strände bekannt. Der Fig Tree Bay in Protaras, mit seinem kristallklaren Wasser und weißen Sandstrand, ist perfekt für einen entspannten Tag am Meer. Familien schätzen besonders das flach abfallende Wasser. Der Konnos Beach in der Nähe von Ayia Napa ist ideal für Wassersportliebhaber, mit Möglichkeiten zum Schnorcheln, Jet-Ski fahren und vielem mehr. Naturliebhaber zieht es zum Lara Beach, einem unberührten Strand, umgeben von seltener Flora und Fauna.

Neben den bekannten Tauchplätzen wie der Zenobia gibt es viele Orte, die sich hervorragend zum Schnorcheln eignen. Die Unterwasserwelt Zyperns ist reich an Meereslebewesen und bietet überwiegend klare Sichtverhältnisse.

Zypern ist ein Paradies für Taucher. Das Wrack der Zenobia vor Larnaca ist eines der besten Tauchziele Europas, während die Blue Lagoon in der Nähe von Protaras mit kristallklarem Wasser und einer reichen Unterwasserwelt lockt. Cape Greco bietet beeindruckende Unterwasserlandschaften mit Klippen, Höhlen und Grotten.

Die abwechslungsreiche Landschaft Zyperns ist perfekt für Wanderungen. Beliebte Routen führen durch das Troodos-Gebirge und entlang der Küsten. Sie genießen atemberaubende Ausblicke und entdecken dabei die Flora und Fauna der Insel.

Zypern ist ein Mekka für Wassersportliebhaber. Von Windsurfen und Kitesurfen bis hin zu Segeln und Kajakfahren gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das Mittelmeer zu genießen. Die Insel bietet ideale Bedingungen und zahlreiche Schulen, die Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene anbieten.

Auch im Winter hat Zypern viel zu bieten. Das Troodos-Gebirge verwandelt sich in ein Skigebiet, ideal für Wintersportler. Gleichzeitig ermöglichen die milden Temperaturen auch in der Winterzeit ausgiebige Wanderungen und Spaziergänge am Strand.
Die Skigebiete im Troodos-Gebirge verfügen über Skilifte und Sporthotels, die Wintersportlern alle Annehmlichkeiten bieten. Zudem sorgen Veranstaltungen und ein reiches kulturelles Angebot dafür, dass es auch in den kühleren Monaten nie langweilig wird.
Die Winterzeit in Zypern bietet eine perfekte Mischung aus mildem Klima und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten, die das Leben in Zypern das ganze Jahr über attraktiv machen.

Die zahlreichen Taxiunternehmen und der öffentliche Nahverkehr erleichtern das Leben in Zypern erheblich, wenn man einmal kein Auto benutzen möchte. Zypern verfügt über ein gut ausgebautes Netzwerk von Bussen, die Sie nahezu überall hinbringen. Zusätzlich gibt es viele Autovermietungen, die Ihnen maximale Flexibilität bieten, um die Insel auf eigene Faust zu erkunden.

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19% ist der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Zypern.
Folgendes wird zum ermäßigten Satz von 5% besteuert:
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Seit Januar 2026 entfällt die Special Defence Contribution auf Mieteinnahmen vollständig, auch ohne Non Dom Status. Die SDC auf Dividenden wurde von 17 % auf 5 % gesenkt und fällt nur noch bei tatsächlicher Ausschüttung an.
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