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Übersicht zur Steuergesetzgebung in Thailand seit 2024
Thailand bietet ein umfassendes Steuersystem, das sowohl auf persönliches Einkommen als auch auf Unternehmensgewinne angewendet wird. Seit dem Jahr 2024 gelten die folgenden Steuerregelungen:
Inhaltsverzeichnis
- Die Einkommensteuer in Thailand (Personal Income Tax – PIT)
- Die Kapitalertragsteuer in Thailand (Capital Gains Tax)
- Die Körperschaftsteuer in Thailand (Corporate Income Tax – CIT)
- Die Territorialbesteuerung in Thailand
- Die Besteuerung von ausländischen Renten und Pensionen in Thailand
- Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Zukunft planen
Die Einkommensteuer in Thailand (Personal Income Tax – PIT)
Die persönliche Einkommensteuer in Thailand wird nach einem progressiven Steuersystem erhoben, wobei sich die Steuersätze wie folgt darstellen:
| 0% auf Einkommen bis 150.000 THB |
| 5% auf Einkommen zwischen 150.001 und 300.000 THB |
| 10% auf Einkommen zwischen 300.001 und 500.000 THB |
| 15% auf Einkommen zwischen 500.001 und 750.000 THB |
| 20% auf Einkommen zwischen 750.001 und 1.000.000 THB |
| 25% auf Einkommen zwischen 1.000.001 und 2.000.000 THB |
| 30% auf Einkommen zwischen 2.000.001 und 5.000.000 THB |
| 35% auf Einkommen über 5.000.000 THB |
Zusätzlich stehen verschiedene Freibeträge und Abzüge zur Verfügung, wie für verheiratete Steuerpflichtige oder für Kinder, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren können.
Die Kapitalertragsteuer in Thailand (Capital Gains Tax)
Kapitalerträge werden im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer besteuert. Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten, einschließlich Immobilien und Aktien, werden in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einbezogen.
- Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 10%.
- Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien und Aktien sind ebenfalls einkommensteuerpflichtig.


Die Körperschaftsteuer in Thailand (Corporate Income Tax – CIT)
Die Körperschaftsteuer beträgt in Thailand im Jahr 2024 standardmäßig 20% auf den steuerpflichtigen Gewinn. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten ermäßigte Steuersätze, abhängig vom erzielten Gewinn:
- Für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit einem jährlichen Nettogewinn von bis zu 300.000 THB beträgt der Steuersatz 15%.
Ausländische Unternehmen, die in Thailand tätig sind, unterliegen ebenfalls der Körperschaftsteuer auf ihre in Thailand erzielten Gewinne, es sei denn, es greifen internationale Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Territorialbesteuerung in Thailand
Thailand verfolgt das Prinzip der Territorialbesteuerung, was bedeutet, dass grundsätzlich nur Einkünfte, die in Thailand erzielt oder nach Thailand überwiesen werden, der thailändischen Besteuerung unterliegen.
Wichtige Änderung seit 2024:
- Ausländisches Einkommen, das von thailändischen Steueransässigen erzielt und im selben Steuerjahr nach Thailand überwiesen wird, ist steuerpflichtig. Diese Regelung betrifft insbesondere Mandanten mit Einkommen außerhalb Thailands, die international tätig sind oder Unternehmen im Ausland führen.
Einkommen, das außerhalb Thailands erwirtschaftet und nicht nach Thailand überwiesen wird, bleibt grundsätzlich steuerfrei.
Dies macht Thailand besonders attraktiv für Personen mit internationalen Einkünften, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Thailand haben, aber ihr Einkommen im Ausland belassen.
Diese Regelung ist vorrangig für Digitale Nomaden und Unternehmer mit Sitz in Thailand von Bedeutung, die ihr Einkommen außerhalb des Landes generieren.

Die Besteuerung von ausländischen Renten und Pensionen in Thailand
Dank der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, Österreich und der Schweiz werden Renten und Pensionen jedoch in vielen Fällen nur im Herkunftsland besteuert und sind daher in Thailand steuerfrei.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Zukunft planen
Als Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner und Bindeglied zu unseren erfahrenen Kooperationspartnern in Thailand begleiten wir Sie auf dem Weg nach Thailand.
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