Dubai - die 90-Tage- und 183-Tage-Regel im Fokus

Dubai - die 90-Tage- und 183-Tage-Regel im Fokus

Steuerlicher Wohnsitz in Dubai

Dubai positioniert sich seit Jahren als steuergünstige Alternative für Privatpersonen und Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum. Entscheidend für die Nutzung dieser Vorteile ist die Frage, ob eine steuerliche Ansässigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) vorliegt – insbesondere unter Berücksichtigung der sogenannten 90-Tage-Regel und 183-Tage-Regel, die seit 2023 maßgeblich für die Beurteilung des steuerlichen Wohnsitzes sind.

Nachfolgend fassen wir die aktuellen gesetzlichen Grundlagen zusammen und zeigen, unter welchen Voraussetzungen eine steuerliche Ansässigkeit in Dubai anerkannt wird und wie man ein offizielles Steuerzertifikat beantragt.

Gesetzlicher Rahmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes Nr. 47/2022 zur Körperschaftsteuer im Jahr 2023 gelten neue steuerrechtliche Bestimmungen in den VAE. Unternehmen unterliegen seither einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 9%. Im Zuge dessen definierte die UAE-Regierung mit der Entscheidung Nr. 85/2022, welche Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit natürlicher und juristischer Personen gelten.

Diese Regelungen basieren auf internationalen Standards und dienen unter anderem der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen sowie der Einordnung im Kontext des neuen Unternehmenssteuerrechts.

Zu beachten ist: Es wird keine Einkommensteuer auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Die steuerliche Ansässigkeit spielt vielmehr im Hinblick auf DBA und die Körperschaftsteuer eine Rolle.

Während der Begriff „Resident Person“ im neuen Körperschaftsteuergesetz für Unternehmen relevant ist, bedeutet er nicht automatisch, dass eine Person nach übergeordnetem Steuerrecht als ansässig gilt. So kann etwa ein Unternehmer körperschaftsteuerpflichtig sein, ohne dass eine steuerliche Ansässigkeit im klassischen Sinn vorliegt.

Unterscheidung: Nationale und internationale Ansässigkeit

Die nationale steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach den internen gesetzlichen Bestimmungen der VAE. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine Ansässigkeitsbescheinigung beantragen und ist dem lokalen Steuerrecht unterstellt.

Bei der internationalen steuerlichen Ansässigkeit geht es darum, ob eine Person auch nach DBA-relevanten Kriterien als ansässig in den VAE gilt. Viele Abkommen greifen auf die Definition im nationalen Recht zurück. Die präzisierte Gesetzeslage in den VAE erleichtert daher die Anerkennung durch ausländische Finanzbehörden erheblich.

Für Steuerpflichtige aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz heißt das: Neben der Erfüllung der VAE-Kriterien sind auch die Abmeldepflichten und Wegzugsregelungen des Herkunftslandes zu beachten.

Ein Steuerzertifikat der VAE kann dabei helfen, die Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes nachzuweisen. Oftmals müssen sogenannte Tie-Breaker-Regeln aus DBA angewendet werden, die den Lebensmittelpunkt oder Aufenthalt als Entscheidungskriterium heranziehen.

Die 90- und 183-Tage-Regel im Überblick

Nach Entscheidung Nr. 85/2022 gelten folgende Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit natürlicher Personen:

Bitte zwischen den Punkten mehr Abstand.

  • Lebensmittelpunkt in den VAE: Wer seinen hauptsächlichen Wohnsitz und persönlichen sowie wirtschaftlichen Mittelpunkt in den VAE hat, gilt als ansässig.
  • Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in einem Zeitraum von 12 zusammenhängenden Monaten: Diese Frist entspricht dem internationalen Standard.
  • Aufenthalt ab 90 Tagen mit weiteren Voraussetzungen: Wer sich mindestens 90 Tage pro Jahr in den VAE aufhält, benötigt zudem eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder die Staatsangehörigkeit eines GCC-Landes sowie:
    • einen festen Wohnsitz (Eigentum oder langfristiger Mietvertrag) oder
    • eine berufliche oder unternehmerische Tätigkeit in den VAE.

Bereits mit Erfüllung einer dieser Voraussetzungen kann die steuerliche Ansässigkeit begründet werden. Besonders für Expatriates ist die 90-Tage-Regel von Bedeutung, da sie eine Ansässigkeit auch ohne volljährigen Aufenthalt ermöglicht.

Zu beachten: Es zählen alle Kalendertage, auch angefangene Tage. Lediglich Aufenthalte aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse (z. B. Flugumleitungen) können ausgenommen sein.

Ansässigkeit von Firmen in Dubai und den UAE

Unternehmen gelten als steuerlich ansässig, wenn sie:

Bitte zwischen den Punkten mehr Abstand.

  • nach VAE-Recht gegründet wurden,
  • registriert sind oder
  • aufgrund ihrer zentralen Geschäftsleitung in den VAE als ansässig eingestuft werden („Management and Control“).

Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften sind hingegen steuerlich unselbständige Einheiten und werden als Teil des Stammhauses betrachtet.

Das Steuerzertifikat in Dubai (VAE)

Das von der Bundessteuerbehörde (Federal Tax Authority) ausgestellte Tax Residency Certificate (TRC) belegt die steuerliche Ansässigkeit für ein bestimmtes Jahr. Es wird benötigt, um DBA-Vorteile im Herkunftsland geltend zu machen.

Wichtige Hinweise:

Bitte zwischen den Punkten mehr Abstand.

  • Das TRC gilt immer nur für das laufende oder ein vergangenes Steuerjahr.
  • Voraussetzung ist eine bereits bestehende steuerliche Ansässigkeit in den VAE.
  • Für DBA-Anwendungen war bislang ein Aufenthalt über 183 Tage nachzuweisen.

Mit der 90-Tage-Regel ist nun auch eine Ausstellung auf dieser Grundlage möglich (nach nationalem Recht), sofern zusätzliche Nachweise eingereicht werden:

Bitte zwischen den Punkten mehr Abstand.

  • Emirates-ID und gültige Aufenthaltsgenehmigung,
  • Dokumentierte Ein- und Ausreisedaten,
  • Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung, Geschäftseinkünfte),
  • Bei Aufenthalten unter 183 Tagen: Nachweis des Lebensmittelpunkts (Eigentum, Mietvertrag, weitere wirtschaftliche Interessen).

Positiv: Bankauszüge werden inzwischen nicht mehr verpflichtend verlangt.

Der Antrag wird elektronisch über das EmaraTax-Portal eingereicht. Sobald die Voraussetzungen erfüllt und die Gebühr bezahlt ist, stellt die FTA das Zertifikat digital zur Verfügung.

Fazit: Steuerwohnsitz in Dubai planbar und belegbar

Mit den neuen gesetzlichen Regelungen bieten die VAE eine rechtssichere Grundlage für die steuerliche Ansässigkeit. Personen aus dem deutschsprachigen Raum können bereits ab einem Aufenthalt von 90 Tagen bei entsprechender Bindung an Dubai als Steuerresident gelten.

Wichtig ist jedoch die saubere Wegzugsplanung im Herkunftsland. Das Steuerzertifikat der VAE ist dabei ein zentraler Nachweis gegenüber den Finanzbehörden in Europa, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und von den steuerlichen Vorteilen in Dubai zu profitieren.

Sie planen Ihren steuerlichen Wohnsitz in Dubai?

Unsere Experten begleiten Sie mit Erfahrung, Diskretion und Sprachkompetenz – lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten.

Es gelten unsere AGB (Terms & Conditions) sowie unsere Nutzungsbedingungen.